Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 128

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ein Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung – Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung – zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Erklärungen; Protokoll vom 13. Oktober 1995 über blindmachende Laserwaffen – Protokoll IV – zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Erklärung.

Die Berichterstattung über die Punkte 14 und 15 hat Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Harald Himmer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung samt Erklärung der Republik Österreich.

Der Ausschußbericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Des weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Protokoll über das Verbot oder die Einschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen und unterschiedslos wirken können samt Erklärungen; Protokoll vom 13. Oktober 1995 über blindmachende Laserwaffen zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Erklärung.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Kraml. Ich erteile es ihm.

17.28

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zwei Beschlüsse des Nationalrates betreffend die Antipersonenminen und das entsprechende Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen und Sprengfallen sind sehr wichtige Schritte, um künftighin viel Leid von der Zivilbevölkerung fernzuhalten. Es ist dies nach langen Verhandlungen jetzt die Umsetzungsphase, die möglichst zügig vorangetrieben werden sollte.

Meine Damen und Herren! Zu den 110 Millionen weltweit verlegten Antipersonenminen kommen jedes Jahr zirka 2 Millionen dazu. Entsorgt werden in diesem Zeitraum lediglich zirka 100 000 Stück. Jährlich werden an die 25 000 Menschen durch Minen getötet oder schwerst verstümmelt. Die Opfer sind fast ausschließlich Zivilisten – Kinder, Frauen, Männer –, die, abgesehen


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