Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 61

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Ich wiederhole: Wir haben damit die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung erledigt.

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 7. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert werden (813/A und 1308/NR sowie 5734/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Polleruhs übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht. (In Richtung Freiheitliche:) Sie werden dann zur Geschäftsordnung das Wort ergreifen können. Jetzt bitte ich um den Bericht.

Berichterstatter Ing. Peter Polleruhs: Frau Präsidentin! Herr Minister! Der Beschluß des Nationalrates vom 7. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich nehme daher von einer Verlesung Abstand. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf daher den Beschlußantrag stellen, gegen die Gesetzesänderung keinen Einspruch zu erheben, und darf Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin (Heiterkeit, da inzwischen Vizepräsident Weiss den Vorsitz übernommen hat) , ersuchen, die Debatte zu eröffnen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid. Ich erteile es ihr.

12.01

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Auf den vorhergehenden Unmut in diesem Hause und auf die vorhergehende Debatte zurückkommend, möchte ich nur eines sagen: Wenn du wieder einmal alles erreicht hast, was du wolltest, und dir jeder Lob und Beifall zollt und die Welt dich für einen Tag zum Gewinner macht, dann stelle dich vor einen Spiegel, schaue hinein und höre, was der Mensch darin dir zu sagen hat. (Beifall des Bundesrates DDr. Königshofer. )

Für mich gilt hier in diesem Haus, daß ich mich nicht zu einer willenlosen Marionette machen lasse. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Payer: Aber Sie unterschreiben einen Vertrag! – Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. ) Nicht willenlos! Lieber Herr Kollege Steinbichler, nicht willenlos! (Weitere Zwischenrufe. – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen. – Bundesrat Steinbichler: Daß Sie nicht rot werden bei diesem Satz!) Nein, werde ich nicht. (Bundesrat Mag. Gudenus: Nein, rot werden wir nicht mehr!) Nein, ich nicht!

Ein Entschluß, dem nicht die Tat folgt, ist wertlos. Dieser Entschluß war eine Idee des Landes Oberösterreich, von Wirtschaftsbund und Kammer. Die Idee war: Kein Zeltfest ohne Wirt. Das war eine gute Idee und für beide Teile, Wirt wie Verein, tragbar. Es war dies ein positiver Ansatz im Jahr 1996. Damals lautete nämlich bekanntlich der Kompromiß, daß bei dreitägigen Veranstaltungen eine Kooperation mit dem regionalen Konzessionsinhaber erforderlich ist. Auch wenn manche meiner Berufskollegen dies für Augenauswischerei gehalten haben, feierten Wirtschaftslandesrat Leitl und die Vertreter der Kammer das als Errungenschaft zur Vermeidung legistischer Ungerechtigkeiten, zum Wohle der Wirte. Aber die Tat blieb aus. Das haben wir bei der letzten Abstimmung des Nationalrates gesehen.


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