Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 95

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ein Bundesgesetz, mit dem das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 10 bis 13 hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Horst Freiberger: Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Zum Tagesordnungspunkt 10 liegt der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert wird, schriftlich vor. Ich beschränke mich auf die Verlesung des Beschlußantrages.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht zu Tagesordnungspunkt 11 vom selben Ausschuß betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden, liegt ebenfalls schriftlich vor. Der Beschlußantrag lautet:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht zu Tagesordnungspunkt 12 des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert wird, liegt ebenfalls schriftlich vor. Der Beschlußantrag lautet:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 13 liegt der Bericht desselben Ausschusses ebenfalls schriftlich vor. Es geht um den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden. Der Beschlußantrag lautet:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte darüber abzuführen und abstimmen zu lassen.

Präsident Alfred Gerstl: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid. – Bitte.

14.44

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion wird dem Entgeltfortzahlungsgesetz in der vorliegenden Form ihre Zustimmung verweigern, weil es aus unserer Sicht nicht schlüssig und nicht nachzuvollziehen ist, aus welchen Gründen ausgerechnet nur jene Betriebe, die Arbeiter beschäftigen, und nicht auch alle anderen Teile der Wirtschaft in entsprechender Form ihren Beitrag für die Einführung der Chipkarte leisten. Das ist etwas, was uns weder im Ausschuß noch sonstwo erklärt werden konnte. Es sind dies offensichtlich die einzigen frei verfügbaren


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