Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 98

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reichweit umrechnet, ist dieser Betrag natürlich viel höher. (Bundesrat Kone#ny: Wenn man das im Kopf umrechnet, ist es auch nicht höher!)

Daher stelle ich folgendes fest: Ich hoffe, daß die Einführung der Chipkarte nun planmäßig in Angriff genommen und nicht wieder verzögert wird und somit auch Versprechungen und dringende Notwendigkeiten eingehalten werden. Außerdem profitieren von der Einführung der Chipkarte nicht nur insbesondere die Arbeitgeber, wie es im Ausschußbericht des Bundesrates heißt, sondern alle: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ärzte und die Sozialversicherungen. – Dies sei nur nebenbei erwähnt.

Weiters stelle ich einmal mehr die schon oft von mir vorgebrachte Forderung auf, daß erstens Gesetzestexte auf ihre praktische Durchführbarkeit überprüft werden sollen – ich bin zutiefst überzeugt, daß es dadurch automatisch weniger Gesetze gibt und der Gesetzesflut Einhalt geboten wird –, zweitens eine Kostenberechnung nicht nur für den Bund, die Länder und Gemeinden, sondern auch für die Wirtschaft und für die Bevölkerung erfolgt und daß drittens die Gesetzestexte verständlich geschrieben werden. Würden wir hier endlich handeln, wäre dies ein großer Schritt in der Gesetzgebung und auch ein Schritt hin zur Achtung der Bevölkerung dem Gesetzgeber gegenüber. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

14.57

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.

14.57

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich habe dafür Verständnis, daß sich Kollegin Giesinger knapp vor den Ferien den Frust von der Seele redet, aber ich vertraue auf die Durchschlagskraft, auf das Durchsetzungsvermögen und auf die Kompetenz unserer Frau Bundesministerin. Sicherlich, Kollegin Giesinger, sind 80 S Verwaltungsaufwand pro Tag für einen Arbeitnehmer eine Menge Geld. Diese 80 S hätten eine noch viel größere Bedeutung, wenn die Produktivität des einzelnen Arbeitnehmers vielleicht nur 70 S oder 100 S betragen würde. Sie wissen jedoch ganz genau, daß die Produktivität der österreichischen Arbeitnehmer zu den höchsten in Europa und auch weltweit zu den höchsten gehört. Das hat auch dazu geführt, daß wir uns in Österreich so manches Sozialgesetz überhaupt leisten können.

Wir glauben, daß wir mit der Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes in Richtung Einführung der Chipkarte eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung, eine Entlastung der Arbeitgeber auf längere Zeit bewirkt haben. In den letzten Monaten – das ist uns allen noch im Ohr – wurde immer wieder über das bestehende Krankenscheinsystem und den diesbezüglichen Verwaltungsaufwand für die Betriebe geklagt – ein Beschäftigter muß sich mit dem Ausfüllen von Krankenscheinen und allen anderen Notwendigkeiten in diesem Zusammenhang befassen.

Ich glaube, daß es nur recht und billig ist, wenn als erste Zahlung 300 Millionen Schilling aus dem Erstattungsfonds kommen. Es wird ja nicht bestritten, daß dieser Erstattungsfonds ausschließlich aus den Arbeitgeberbeiträgen gespeist wird. Aber es ist auch anzuführen, daß diese Reserven im Erstattungsfonds nur deswegen angewachsen sind, weil die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Jahren – ich möchte hier keine Gründe anführen – weniger Krankenstände zu verzeichnen hatten.

Aber ich bin der Meinung, daß das Geld, wenn es da ist, auch sinnvoll eingesetzt werden sollte, und das ist bei der Einführung der Chipkarte sicherlich der Fall. Ich bin auch dafür, daß man da ein Ausschreibungsverfahren vorbereitet und es dann eine europaweite Ausschreibung gibt.

Bei der Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes geht es ausschließlich darum, daß auch Arbeitnehmer von Leihfirmen, die tatsächlich überwiegend in Baubetrieben und auf Baustellen beschäftigt waren, von der Schlechtwetterregelung, die es bei den Bauarbeitern seit Jahrzehnten gibt, erfaßt werden. Es erfolgt damit eine Gleichstellung der Arbeitnehmer von Leiharbeitsfirmen mit den übrigen Bauarbeitern bei der Schlechtwettervergütung und der Pauschalierung der Einhebungsgebühren.


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