Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 114

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danke Herrn Bundesrat Drochter, daß er hier doch sehr detailliert aufgelistet hat, daß nicht nur die Zahnkronen und Brücken Gegenstand dieser Sozialversicherungsgesetze sind, sondern auch noch eine Vielzahl von verschiedenen Fragen angesprochen und positiv gelöst wurde.

Ich möchte noch ein Beispiel erwähnen, in dessen Zusammenhang ich auch Sie bitten möchte, werbend und informativ zu wirken. Wir haben das Instrument der Gleitpension im Sozialversicherungsrecht. Diese Gleitpension wird noch relativ wenig in Anspruch genommen, wobei ich glaube, daß dies nur eine Frage der noch nicht umfassenden Information ist. Vielleicht ist auch bis jetzt noch nicht richtig klargestellt worden, wie die konkrete Umsetzung erfolgt. Ich möchte daher diesen Bereich nicht unerwähnt lassen.

Erlauben Sie mir, zu einem Thema einige grundsätzliche Bemerkungen aus meiner Sicht zu machen. Herr Bundesrat Tremmel hat gemeint, er sei gegen die Pflichtversicherung, und es solle ein verständlicher europäischer Weg einer Versicherungspflicht gegangen werden. Ich möchte mich sowohl bei Frau Bundesrätin Kainz als auch bei Herrn Bundesrat Schöls dafür bedanken, mit welcher Klarheit sie hier ein Bekenntnis zur Pflichtversicherung abgelegt haben. Ich betone auch aus meiner Sicht: So lange ich sozialpolitisch in diesem Land wirken kann, solange werde ich für dieses System kämpfen, denn es hat mich noch niemand davon überzeugen können, daß ein anderes System besser wäre. Es gibt keine Bestätigung dafür, daß eine Versicherungspflicht für die Versicherten und für das gesamte Leistungsspektrum billiger wäre, aber es gibt jeden Beweis, daß es für die Versicherten, vor allem für die Schwächeren in der Gesellschaft, das schlechtere System ist, daß es zu einer Auseinanderdividierung von guten und schlechten Risken, von Jungen und Älteren, von Männern und Frauen, von Leistungsstarken und Leistungsschwachen kommt. Das ist ein System, gegen das ich immer auftreten werde, und ich bitte Sie auch um Unterstützung dabei. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte mich auch dafür bedanken, mit welcher Informiertheit in diesem Kreis die Diskussion geführt wurde, was für mich ein Ausdruck dafür ist, daß Sie sich tatsächlich auch mit den Details dieser seit langem vorliegenden Regierungsvorlagen befaßt haben, und worin ich eine Chance sehe, daß die Informationen über Sie an die Bevölkerung herangetragen werden. Ich verhehle auch nicht, daß ich mich freue, daß wir die Regelung beim festsitzenden Zahnersatz durchbringen konnten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.14

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr DDr. Königshofer, bitte.

16.14

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte doch noch ganz kurz auf die Regelung bezüglich des festsitzenden Zahnersatzes, der Zahnkrone, eingehen. Herr Kollege Drochter hat richtigerweise festgestellt, daß in der 55. Novelle des ASVG, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, keine Regelung diesbezüglich enthalten ist, sondern daß die Materie nachfolgend im Wege einer Regierungs- oder Sozialpartnervereinbarung geregelt werden soll.

Dazu meine Frage: Was soll das dann sein? Welche Rechtssicherheit oder Rechtsunsicherheit entsteht dann für den Bürger? – Immerhin handelt es sich doch um eine größere Gruppe von Patienten und Ärzten. Mein Rechtslehrer, der frühere Justizminister Klecatsky, hat immer gesagt: Das Gesetz ist die Drehscheibe des Rechtsstaates. Deshalb meine Frage: Wollen Sie neue Drehscheiben des Rechtsstaates erfinden, oder wollen Sie hier ein ganz neues Verständnis des Rechtsstaates entwickeln?

Frau Ministerin! Könnten Sie darauf noch kurz eine Antwort geben? – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.15


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