Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 145

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Herr Minister! Zu einem anderen Thema: Wir erleben im furchtbaren Katastrophenfall in Lassing – der Herr Präsident des Bundesrates ist zu Beginn der heutigen Sitzung schon in berührender Weise darauf eingegangen – auch den Einsatz von Soldaten des Pionierbataillons 3 aus Melk als Assistenzen. Der Einsatz dieser Soldaten ist zweifellos vorbildlich. Dennoch weist er darauf hin, daß, was die Verfügbarkeit anlangt, die Pionierkräfte im Bereich des Bundesheeres äußerst bescheiden angelegt sind. Das Krisenmanagement läßt auch nicht in allen Bereichen die notwendige Effizienz erkennen.

Die staatlichen Vorsorgemaßnahmen für Krisen- und Katastrophenfälle – das wissen Sie, meine Damen und Herren – werden in Österreich durch die sogenannte Umfassende Landesverteidigung im Rahmen des Landesverteidigungsplanes sichergestellt. Die Koordination der einzelnen Behörden und Organisationen, die aufgrund von Bundes- und Landesnormen hiezu berufen sind, wird von sogenannten Koordinationsausschüssen auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene wahrgenommen.

Die Maßnahmen dieser ULV kommen nicht nur im Rahmen von militärischen Angriffen gegen Österreich zum Einsatz, sondern sie sind auch für Katastrophen wie den von mir schon erwähnten besonders tragischen Bergwerkseinsturz in Lassing vorgesehen. Die betroffenen Gemeinden, Bezirke und Länder sind daher im Rahmen des Wehrgesetzes berechtigt, die Dienste des österreichischen Bundesheeres in Anspruch zu nehmen, das gemäß § 2 Abs. 1 auch dafür zum Einsatz kommen kann.

Herr Bundesminister! Es ist daher oberste Pflicht der in den konkreten Fällen zuständigen Organe, dafür Sorge zu tragen, daß rasch entsprechende Entscheidungen und Anforderungen für Hilfeleistung getroffen und gestellt werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Pflicht, im Rahmen der Heeresgliederung entsprechend präsente Pionierverbände bereitzuhalten, damit bei solch tragischen Anlässen rasch und effizient geholfen werden kann. Der Einsatz eines Pionierbataillons aus Melk, das erst drei Tage später an der Unglücksstelle zum Einsatz gekommen ist, zeigt, wie dringend notwendig solche Verbände daher in nahezu jedem Bundesland sind.

Herr Bundesminister! Da die derzeitigen Bestrebungen im Rahmen der Adaptierung der Heeresgliederung-Neu oder "Neu-Neu", oder wie auch immer wir sie bezeichnen, genau in die gegenteilige Richtung zu laufen scheinen, stellen wir als freiheitliche Bundesräte folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. John Gudenus, Dr. Peter Harring, Engelbert Weilharter und Kollegen betreffend die Sicherstellung des staatlichen Krisenmanagements im Rahmen der ULV

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Heeresgliederung sicherzustellen, daß für die Maßnahmen des staatlichen Krisenmanagements und der Katastrophenhilfe ausreichend ausgerüstete präsente Verbände des österreichischen Bundesheeres in der Stärke von einem jederzeit abrufbaren Pionierbataillon zur Verfügung stehen."

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(Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.24

Präsident Alfred Gerstl: Die Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen haben den Entschließungsantrag betreffend Sicherstellung des staatlichen Krisenmanagements im Rahmen der Umfassenden Landesverteidigung eingebracht. Es wird nach dem Tagesordnungspunkt darüber abgestimmt werden.


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