Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 214

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Wir schaffen mit dem 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz alle entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen im Gesellschafts- und Handelsrecht. Im Aktienrecht wurden auch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen. Künftig wird die Ausgabe der nennwertlosen Aktie möglich sein. Die nennwertlose Aktie – bisher gab es nur die Nennbetragsaktie – stellt eine Systemänderung im geltenden Aktienrecht dar.

Während des Übergangszeitraums vom 1. Jänner 1999 bis zum 31. Dezember 2001 soll es der Wirtschaft grundsätzlich freigestellt sein, den Euro oder die nationale Währungseinheit zu verwenden. Um den Grundsatz dieser Wahlfreiheit zu verwirklichen, sind gesetzliche Änderungen notwendig, die wir mit diesem Gesetz beschließen.

Während des gesamten Übergangszeitraums soll es der Wirtschaft möglich sein, in Vorbereitung auf die endgültige Einführung des Euro Satzungen und Gesellschaftsverträge den neuen Bestimmungen anzupassen. Diese Übergangszeit ist sehr wichtig. Wir gehen sozusagen gleitend in die neue Währung.

Meine Damen und Herren! Die Währungsumstellung trifft aber nicht nur die Wirtschaft, das Aktienrecht, das Gesellschafts- und Handelsrecht, sondern sie schafft auch für die Konsumentinnen und Konsumenten eine gewaltige Veränderung. Wir alle werden uns erst an die neue Währung gewöhnen müssen, und zwar auch an die Größenordnung der neuen Währung.

Das Verlangen der Konsumentenschützer, zumindest drei Monate vor bis drei Monate nach der Umstellung die Preisauszeichnung doppelt durchzuführen, halte ich für unabdingbar. Die neue Währung muß verinnerlicht werden, wir müssen das richtige Gefühl dafür bekommen.

Meine Damen und Herren! Den bisherigen Währungsänderungen in unserem Land gingen jedesmal wirtschaftliche und politische Katastrophen voraus. Aber diesmal ist sie ein weiterer Baustein zum friedlichen Zusammenleben und zum Zusammenwachsen der EU. Die gemeinsame Währung fügt sich damit organisch in das Vorhaben zur Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes ein.

Meine Damen und Herren! Bei der Umstellung auf den Euro geht es neben all den technischen Abläufen vor allem um die Transparenz. Die Umstellung darf zu keinen versteckten Teuerungen oder zu allgemeinen Preiserhöhungen führen. Daher noch einmal: Den Konsumentinnen und Konsumenten muß die Möglichkeit des Vergleichs und der Kontrolle gegeben werden, und zwar in so einfacher Weise wie möglich.

Das vorliegende Gesetz liefert die Möglichkeit, die entsprechenden Vorbereitungsschritte zu setzen. Die SPÖ-Fraktion wird daher diesem Gesetz die Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.48

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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