Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 42

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2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrengesetz 1973 geändert wird (853/A und 1395/NR sowie 5780 und 5782/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird (856/A und 1396/NR sowie 5783/BR der Beilagen)

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung geändert wird (852/A und 1397/NR sowie 5784/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 4, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrengesetz 1973 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 1 bis 4 hat Herr Bundesrat Schöls übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Alfred Schöls: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schriftlichen Berichte über die Ausschußberatungen zu den vier Vorlagen sind in Ihren Tagungsunterlagen enthalten. Ich kann daher auf die Verlesung der Berichte verzichten und darf Ihnen die Anträge des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zur Kenntnis bringen.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage zur Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Volksbegehrengesetz 1973 stellt der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 29. September 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird, stellt der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 29. September 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung geändert wird, stellt der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus nach Beratung der Vorlage am 29. September 1998 ebenfalls mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Frau Präsidentin! Ich darf Sie bitten, die Debatte zu eröffnen, und die Abstimmung durchzuführen.


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