Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 52

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Wenn dann Frau Dr. Schmidt noch vorschlägt, daß die Unterschriften für eine solche Unterstützungserklärung irgendwo, vielleicht im Gasthaus, am Stammtisch oder im Vorbeigehen auf der Straße abgegeben werden können, dann halte ich das im Sinne der Rechtssicherheit ebenso für bedenklich. Hier würde dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet werden.

Hoher Bundesrat! Mit der vorliegenden Novellierung werden diese Bevorzugungen der Nationalräte beseitigt. Gleichzeitig wird die Stimmabgabe im Ausland erleichtert, indem nur noch ein Zeuge – anstatt wie bisher zwei Zeugen – erforderlich ist. Damit können auch vermehrt Paare von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. In diesem Zusammenhang sollte neuerdings auch über die Einführung der Briefwahl verhandelt werden. Ich verstehe da die ablehnende Haltung der SPÖ nicht, gibt es doch schon bei der Betriebsratswahl und seit kurzem auch bei der Arbeiterkammerwahl die Möglichkeit der Briefwahl. Wie man hört, unterstreichen die einstimmigen Beschlüsse in drei Landtagen auch die Forderung nach der Einführung dieser Briefwahl.

In anderen Ländern Europas gibt es diese Briefwahl schon lange. Auch bei den letzten Bundestagswahlen in Deutschland bestand die Möglichkeit der Briefwahl, wie Kollege Dr. Tremmel im Ausschuß erläutert hat. Diese Wahl auf Depot wäre sicher auch in Österreich eine Möglichkeit. Vielleicht gibt es bei der nächsten Anpassung unseres Systems an eine moderne Demokratie doch noch ein Einlenken von seiten der SPÖ.

Geschätzte Damen und Herren! Jede Durchführung einer Wahl, von den Vorbereitungen bis zur Wahl selbst, ist mit großem Aufwand verbunden. Die Hauptlast liegt hier sicherlich bei den Gemeinden. Dies beginnt bei der Zusammenstellung der Wählerevidenz, geht bis hin zur Zurverfügungstellung der Unterstützungserklärungen – wie im Demokratiepaket beschlossen – und zur Wahlhandlung selbst. Leider bekommen die Gemeinden nur einen kleinen Teil ihrer tatsächlichen Kosten ersetzt. Man sollte sich doch noch zu einem vollen Kostenersatz durchringen und den Gemeinden den tatsächlichen Aufwand zurückerstatten.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal auf das Thema Entschädigung von Wahlbeisitzern zu sprechen kommen. Gerade im Superwahljahr 1999, wenn in vier Bundesländern Landtagswahlen stattfinden werden, dann Europawahlen und Nationalratswahlen – wobei eine Zusammenlegung der Nationalratswahlen mit den Europawahlen sicher sinnvoll wäre –, werden diese Wahlbeisitzer entsprechend strapaziert und müssen gleich dreimal ihre Freizeit opfern.

Dies führt dazu, daß es in den Städten, wo wesentlich mehr Wahllokale erforderlich sind als im ländlichen Bereich, oftmals Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Mitglieder der Wahlkommissionen gibt. Ich erinnere mich an die letzte Nationalratswahl bei uns in Tirol, bei der gerade von der Freiheitlichen Partei Wahlbeisitzer nominiert wurden, die sich dann distanziert und es abgelehnt haben, für die FPÖ diese Tätigkeit als Wahlbeisitzer aufzunehmen. (Bundesrat DDr. Königshofer: Kommt bei allen Parteien vor!) Ich glaube schon, daß eine bescheidene Abgeltung der geopferten Freizeit ein wenig Abhilfe schaffen könnte.

Abschließend, meine Damen und Herren, begrüße ich noch die Erleichterungen für behinderte Mitbürger bei der Abgabe ihrer Stimme im Wahllokal. Diese schwer behinderten Menschen konnten bisher nur mit Hilfe eines Dritten ihre Stimme bei Wahlen abgeben. Mit dem vorliegenden Demokratiepaket wird hier nun korrigierend eingegriffen.

In diesem Sinne werden wir diesem Demokratiepaket gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.32

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile ihm das Wort.

12.32

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Das Wort "Demokratiepaket" klingt mir noch in den Ohren. Am 22. Juni 1998 wurde der Magistratsabteilung 18 in Graz – das ist jene Abteilung, der ich vor


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