Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 18

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Zweitens: Frauen müssen die Chance erhalten, aufzusteigen, also die "gläserne Decke" zu durchbrechen. Die Einkommensunterschiede erklären sich gerade dadurch: Wenn Frauen derselben Qualifikation oder Ausbildungsstufe nicht in die leitenden Funktionen vordringen oder vordringen können, dann ergibt sich als Resultat, wenn man die Durchschnittsrechnung macht, natürlich auch das niedrigere Einkommen.

Drittens – das ist ganz wesentlich –: Frauen steigen zu lange aus, haben zu lange Berufsunterbrechungen. Die Folge davon ist: Sie steigen schlechter qualifiziert wieder ein, natürlich mit enormen Einkommenseinbußen. Das hat zur Folge, daß sie, wenn sie arbeitslos werden, auch ein niedrigeres Arbeitslosengeld erhalten, und später bekommen sie schlußendlich auch eine wesentlich niedrigere Pension.

Das heißt, wir haben natürlich viele Maßnahmen zu setzen, um den Frauen auch die besseren Positionen zu eröffnen. Das, was wir dabei vordringlich brauchen – ich kann mich nur wiederholen; ich habe das bei einer anderen Frage heute schon gesagt –, sind Kinderbetreuungseinrichtungen.

Ich habe eine Daumenrechnung angestellt: Wenn ich niedrige Werte ansetze und knapp rechne, dann können wir davon ausgehen, daß derzeit in Österreich rund 100 000 Kinderbetreuungsplätze fehlen, die wir dringend brauchen. Und wenn ich weiter knapp rechne, dann kann ich daraus den Schluß ziehen, daß alleine daraus 10 000 Frauenarbeitsplätze entstehen könnten. Die dafür eingesetzten Mittel wären wirklich bestens angelegtes Geld!

Ich finde, daß wir da die große Herausforderung auf dem Tisch liegen haben, beides unter einen Hut bringen zu können: Erstens würden wir vielen Frauen die Möglichkeit geben, trotz Kindern wieder berufstätig zu sein, und zweitens würden wir gleichzeitig anderen Frauen neue Erwerbschancen geben, eben im Rahmen dieser Projekte.

Präsident Alfred Gerstl: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin Schicker.

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Frau Bundesministerin! Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung gesagt, daß Sie von drei Ministerien noch keine Rückmeldungen bekommen haben. Ich frage Sie nun: Wird es da Maßnahmen oder Sanktionen geben, damit Sie auch von diesen Ministerien die Frauenförderpläne vorgelegt bekommen? – Ich meine, das steht in krassem Widerspruch zu dem, was die betreffenden Herren Minister und die Frau Ministerin über Chancengleichheit sagen. Können Sie mir bitte darauf eine Antwort geben?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: So, wie das Gleichbehandlungsgesetz konzipiert ist, obliegt es mir nur, diese Pläne einzufordern und rechtzeitig abzuverlangen. Ansonsten ist natürlich jeder Ressortchef, jede Ressortchefin selbst verantwortlich dafür, wenn es in dem betreffenden Ressort keine Frauenförderpläne gibt.

Wenn man milde gestimmt ist, könnte man vielleicht ein Hilfskonstrukt oder eine geistige Krücke gelten lassen und sagen: Es hat schon vorher Frauenförderpläne gegeben; das jetzt ist halt eine weitere Tranche. Sehen wir sie nicht ganz außer Kraft gesetzt.

Aber es nützt nichts: Es sind natürlich absichtlich und bewußt immer in fixen Abständen neue Frauenförderpläne vorzulegen, weil sich erstens die Bedingungen laufend ändern und weil zweitens immer wieder auch die Quotierungen neu festgelegt werden müssen. Das heißt, es müssen Zielvorgaben immer in bezug auf einen überschaubaren Zeitraum gesetzt werden, und diese Zielvorgaben fehlen natürlich zurzeit in den erwähnten drei Ministerien. Ich hoffe nur und erwarte, daß diese drei Frauenförderpläne tatsächlich bald vorliegen werden.

Präsident Alfred Gerstl: Danke, Frau Bundesministerin.

Ich bitte Frau Bundesrätin Mühlwerth um ihre Zusatzfrage.


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