Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 117

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merInnenschutzgesetz eingehen, weil es, glaube ich, auch Auswirkungen auf dieses Übereinkommen, das wir jetzt diskutieren, hat.

Zum Thema Arbeitnehmerschutz: Ich glaube, wir müssen, trotz all der guten Bestimmungen, die ich wirklich außer Streit stellen möchte, sehr vorsichtig damit sein, ein Szenario zu skizzieren, in dem, wie wir glauben, Arbeitnehmer wirklich geschützt werden können. Ich sage das aus der Praxis, weil ich selbst mit meinen Kollegen Hunderte von Arbeitsplätzen evaluiert habe. In neun von zehn Fällen, in denen wirklich etwas passiert, ist der Auslöser der Arbeitnehmer selbst. Das heißt, Arbeitnehmerschutz hat in erster Linie durch den Arbeitnehmer selbst zu erfolgen. Das möchte ich schon erwähnt haben, weil ich glaube, daß sehr stark am Bewußtsein gerade auch der Arbeitnehmer gearbeitet werden muß. Es ist mir sehr wichtig, das hier festzustellen.

Zum Übereinkommen betreffend den Arbeitsschutz in Bergwerken gibt es, denke ich, nicht allzuviel zu sagen, weil jene Richtlinien, die darin übernommen wurden, im großen und ganzen bereits durch die bestehende Gesetzeslage sehr gut abgedeckt wurden. Ich bleibe bei meiner Bewertung bei jenem Unterschied, den ich schon am Vormittag angeführt habe, er spiegelt sich auch hier wider. Diese Richtlinien werden, wie ich glaube, durch das bestehende Berggesetz sehr gut abgedeckt, es gab nur die eine oder andere kleine Lücke beim Thema Arbeitnehmerschutz, wie zum Beispiel die Anzeigenpflicht bei gefährlichen Vorkommnissen, was zur Folge hatte, daß hieraus keine Statistiken erstellt werden können.

Gerade in der Bewertung der Richtlinien sehen wir meines Erachtens, wie stabil und stark unser bisheriges Berggesetz eigentlich war, da dort sehr, sehr vieles abgedeckt war, und ich möchte, weil in der Diskussion im Ausschuß auch der Fall Lassing angesprochen worden ist, in aller Deutlichkeit feststellen, daß auch mit diesen Richtlinien das Unglück in Lassing passieren hätte können. Das hätte uns nicht geholfen!

Für mich auffällig ist – und dazu erbitte ich mir die eine oder andere Erklärung –, daß wir für die Ratifizierung dieses Übereinkommens dreieinhalb Jahre gebraucht haben. Das erscheint mir doch ein wenig merkwürdig, weil ich glaube, daß der Großteil der Punkte schon erfüllt war. Vielleicht können Sie, Frau Ministerin, dazu kurz Stellung nehmen. (Bundesrat Prähauser: Länger noch als eineinhalb Jahre!) Dreieinhalb Jahre! Ich glaube, es wurde im Jahre 1995 übernommen.

Ich kann mit gutem Gewissen dieser Ratifizierung zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.50

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.

15.50

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Frau Vizepräsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich will mich dem, was Kollege Missethon gesagt hat, gar nicht verschließen. Aber ich glaube, wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Die Fürsorgepflicht in den Betrieben obliegt den Arbeitgebern, und diese haben die Arbeitnehmer so zu informieren und die Arbeitsstätten so zu kennzeichnen, daß das Berufs- und Unfallrisiko auf das Geringste reduziert werden kann.

Und Ihre heutige Aussage, wonach auch dann, wenn die vorliegende Novellierung beziehungsweise Übereinkommen schon vor dem Unglück von Lassing beschlossen worden wäre, dieses trotzdem passiert wäre, ist eine meiner Ansicht nach akademische Meinung, denn wie der im heute erschienenen "NEWS" veröffentlichten ersten Stellungnahme der zur Klärung des Unglücks eingesetzten Gutachterkommission eindeutig zu entnehmen ist, hätten – und ich will das gar nicht zitieren, ich will es auf den Punkt bringen – die Verantwortungsträger im Bergwerk selbst und auch jene, die dann von der Bergbehörde rechtzeitig gekommen sind, die Gefahren eigentlich erkennen hätten müssen. Ich glaube also nicht, daß man es sich so einfach machen kann!


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