Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 135

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung: Sozialrechts-Änderungsgesetz 1998.

Die Berichterstattung hat ebenfalls wieder Frau Bundesrätin Johanna Schicker übernommen. Ich bitte sie um den Bericht.

Berichterstatterin Johanna Schicker: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch dieser Ausschußbericht liegt allen Bundesräten schriftlich vor. Der Beschlußantrag, den ich daher sogleich zur Verlesung bringe, lautet:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid. Ich erteile es ihr.

17.07

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Der Beschluß des Nationalrates, die Sozialgesetze zu ändern, rief in unserer Fraktion nicht sofort Jubelstimmung hervor, und zwar nicht deswegen, weil wir nicht froh über positive Entscheidungen der Regierung sind – wir haben im Gegensatz zu den Koalitionspartnern oft genug bewiesen, daß wir auch unsere Zustimmung geben können (Zwischenruf bei der ÖVP), gerade vorhin; Sie bringen es sogar zustande, daß Sie einem Initiativantrag des eigenen Landes und der eigenen Partei nicht zustimmen, wenn wir ihn einbringen (Neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP); ja, es stimmt, ich werde Sie bei Gelegenheit daran erinnern –, sondern deswegen, weil wir uns, was unser gutes Recht ist, erstens einen höheren Prozentsatz vorgestellt haben, mehr Harmonisierung im Sinne der Gleichberechtigung von Pensionisten und Aktiven und weil wir zweitens auf eine Inflationsabgeltung gehofft haben. Die aliquoten Einmalzahlungen beziehen sich lediglich auf die Ausgleichszulagenbezüge. Der Rest der Pensionisten bekommt lediglich eine Pensionserhöhung von 1,5 Prozent. Wenn aber jemand mit nur 50 S über der Höhe für die Bewilligung der Ausgleichszulage liegt, so kommt er schon nicht mehr in den Genuß der Sonderregelung, und es ist manchmal so, daß man mit der Ausgleichszulage besser fährt als mit den 50 S mehr an Pension.

Wir sind auch der Meinung, daß die Bezugszeit anders geregelt gehört. Wenn nämlich jemand im September in Pension geht, so kommt er bis April nicht in den Genuß der Sonderzahlungen, die zweimal jährlich ausbezahlt werden, und zwar erst im April und dann wieder im August. Ich glaube, daß da eine aliquote Aufteilung sinnvoller wäre, weil bei niedrigen Pensionen 100 S schon eine Hilfe wären. Ich glaube, daß Sie mir da zustimmen werden. Es kommt in diesen Fällen schon auf wenig mehr an, um Hilfe zu haben. Daher wäre unserer Meinung nach eine aliquote, auf die zwölf Monate aufgeteilte Sonderzahlung sinnvoller.

Seit der Anpassung zeigt sich eine deutliche und immer größer werdende Abkoppelung der Aktiveinkommen von der Pension. Aber da es trotz allem bei den niedrigen Pensionen ein Fingerzeig ist und wir darüber froh sind, wenigstens eine geringe Aufstockung der niedrigen Pensionen zu erreichen, stimmt meine Fraktion gerne zu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.10

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Franz Wolfinger das Wort. – Bitte.

17.10

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sozialrechts-Änderungsgesetz 1998 wird der Pensionsanpassungsfaktor für 1999 festgelegt. Für die Pensionsanpassung 1999 wurde nach harten und zähen Verhandlungen zwischen den Vertretern des Senioren


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