Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 76

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nehmer selbst wahrzunehmen und auch dadurch eine stärkere Gesamtverantwortlichkeit dokumentiert – auch zum Wohle derer, die den Auftrag erteilen. Ich denke, daß dies eine ganz wichtige Weichenstellung für unsere gesamte Wirtschaftsstruktur ist.

Herr Kollege Weilharter! Sie haben auch eine Bemerkung zum Allgemeinen Sozialversicherungsrecht gemacht, bezüglich der ich zunächst inhaltlich etwas klarstellen möchte.

NotstandshilfebezieherInnen sind krankenversichert. Es geht bei dieser Regelung um einen wahrscheinlich ganz kleinen Kreis von voraussichtlich Frauen, die ausschließlich Alimentationsleistungen beziehen, aber sonst keine Leistungen erfahren, durch die sie krankenversichert wären. Für diesen Personenkreis ist diese Regelung gedacht, damit durch eine Selbstversicherung zu einem der sozialen Situation angemessenen Beitrag sichergestellt wird, daß wir letztlich sagen können, daß in unserem Land nicht nur 99,9 Prozent der Bevölkerung durch die gesetzliche Krankenversicherung geschützt sind, sondern 100 Prozent, und niemand aus dem Krankenversicherungsschutz herausfällt.

Daher halte ich das für eine ganz wichtige Ergänzung der sozialen Schutzmaßnahmen in unserem Land, möchte jedoch fokussieren, daß wahrscheinlich nur sehr wenige Menschen – ich sage: Gott sei Dank sehr wenige – davon betroffen sein werden, da wir unser Krankenversicherungsnetz schon sehr weit ausbauen konnten. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.49

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Bundesvergabegesetz 1997 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

15. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuerge


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