Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 24

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Fragestunde

Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nunmehr zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt – um 9.05 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen. (Die Bundesrätinnen und Bundesräte der SPÖ tragen eine Plakette mit der Aufschrift "Aktion Fairness – ÖGB".)

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur 1. Anfrage, 1066/M, an den Herrn Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer, um Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1066/M-BR/99

Welche Verbesserungen, finanzielle wie inhaltliche, konnten Sie im Rahmen der Familienberatungsstellen erzielen?

Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Bundesrätin! Sehr geehrter Herr Präsident! Seit 1998 stehen der Familienberatungsförderung 110 Millionen Schilling zur Verfügung; das sind um 10 Millionen Schilling mehr als in den Jahren davor. Diese 10 Millionen Schilling plus, Frau Bundesrätin, werden für die Förderung von bestimmten Schwerpunktberatungen aufgewandt, insbesondere für Schwangerenberatung, Beratung bei Gewalt in der Familie, Scheidungsberatung am Gericht sowie Sektenberatung.

Hinzu kommt, daß durch ein den Rechtsträgern von meinem Ressort zur Verfügung gestellten Abrechnungsprogramm eine EDV-Erfassung soziodemographischer Daten nunmehr möglich geworden ist – dies selbstverständlich unter strenger Wahrung der Anonymität der Klienten und Klientinnen von Familienberatungsstellen –, aus denen Rückschlüsse über Problemlagen in der Bevölkerung möglich sein werden, die dann Grundlage für weitere Untersuchungen oder auch präventive Maßnahmen sein können.

Durch eine Änderung des Familienberatungsförderungsgesetzes vom Dezember 1997 ist es zu einem Auflassen der bis dahin notwendig gewordenen Arztanwesenheitspflicht von vier Stunden pro Monat gekommen. Es wird Arztanwesenheit nur mehr bei Bedarf angeboten; das ist realistischer und erlaubt eine bessere Nützung der finanziellen Ressourcen.

Wir haben weiters verändert, daß freiwilliger Selbstbehalt – ich betone: freiwilliger Selbstbehalt! – von Klientinnen und Klienten geleistet werden kann. Ich halte das auch deswegen für zweckmäßig, weil das Motto: Was nichts kostet, ist nichts wert! allzu leicht greifen könnte und da ein gewisses Kostenbewußtsein geschaffen wurde respektive geschaffen wird.

Präsident Jürgen Weiss: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Kollegin.

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Ab 1. Jänner 2000 werden für die Familienberatung erfreulicherweise 40 Millionen Schilling mehr zur Verfügung stehen. Wofür wird diese Aufstockung verwendet werden?

Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Bundesrätin! Die Bundesregierung ist bei ihren Beratungen anläßlich der sogenannten Bad Ausseer-Klausur erfreulicherweise zu diesem Schluß gekommen. Es wird allerdings noch notwendig sein, diesen


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