Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 35

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1064/M-BR/99

Wie werden Sie sicherstellen, daß anders als bei der Berger-Deponie eine ordnungsgemäße Entsorgung stattfindet, die nicht nur entgegen dem Vermischungsverbot Abfälle vererdet und auf andere Deponien mit hohen Gewinnen auf öffentliche Kosten umlagert?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Bundesrat Winter! Die Sanierung der Altlasten-Berger-Deponie ebenso wie der Fischer-Deponie erfolgt im Rahmen eines Verwaltungsvollstreckungsverfahrens durch eine sogenannte Ersatzvornahme, nachdem die zur Sanierung Verpflichteten entsprechenden Behördenaufträgen nicht nachgekommen sind.

Für die Durchführung verantwortlich zeichnet die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres. Es ist daher festzuhalten, daß das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie mangels Zuständigkeit in das gegenständliche Verfahren nicht eingebunden war, auch nicht ist und daher auch keine von uns zu verwaltenden Gelder zum Einsatz kommen.

Wir finanzieren lediglich eine seit 1989 zum Einsatz kommende Sperrbrunnenreihe, die grundwasserstromab der Fischer-Deponie die weitere Verbreitung von Schadstoffen aus dieser Altlast verhindert und die auch eine wichtige Überwachungsfunktion im Rahmen der Räumung übernehmen wird.

Ungeachtet dessen, Herr Bundesrat, liegt es im Wesen eines Verwaltungsvollstreckungsverfahrens, daß zur Umsetzung der behördlichen Aufträge nur die gelindesten Mittel zur Anwendung gelangen, und daher ist anzunehmen, daß jene wahrscheinlich geringer kontaminierten Materialien, die sich für eine Vererdung eignen, diesen Weg der Verwertung beziehungsweise Entsorgung gegangen sind, weil die Kosten dafür geringer waren als für eine direkte Deponierung. Das kann jedenfalls angenommen werden.

Soweit Abfälle zur Vererdung auf die Deponie Langes Feld in Wien gelangen, dürfen diese bescheidmäßig ausschließlich zur Rekultivierung, das heißt, Herr Bundesrat, zur Oberflächengestaltung, im Rahmen der Deponie selbst zum Einsatz kommen.

Präsident Jürgen Weiss: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr, Herr Bundesrat Ing. Kurt Scheuch.

Bundesrat Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Warum genehmigen Sie den Export von 32 000 Tonnen Metallschlemmen aus der Deponie Arnoldstein und bringen somit die einheimische Wirtschaft um einen Auftrag in der Größenordnung von 125 Millionen Schilling?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat! Nach Anhörung von Experten, vor allem auch hausintern dazu Stellung nehmenden Experten, ist klargeworden, daß das der Weg ist, der zu gehen ist. Die Genehmigung zum Export in eine ausländische Untertage-Deponie erscheint uns jedenfalls die Ziele einer sicheren Entsorgung der entsprechenden Materialien zu gewährleisten. (Bundesrat Ing. Scheuch: Es hätte auch die Möglichkeit eines Recyclings gegeben!)

Präsident Jürgen Weiss: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Herr Bundesrat Herr Ing. Walter Grasberger, bitte.

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Werter Herr Bundesminister! Was können Sie über die Gebarung im Altlastensanierungsfonds sagen, werden die entsprechenden Einnahmen auch widmungsgemäß verwendet?


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