Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 86

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In diesem Sinn, sehr geschätzte Damen und Herren, freue ich mich, daß gerade für die Verbände, für die Vereine mit diesem Gesetz auch eine bessere Planbarkeit möglich gemacht wurde, weil dadurch auch eine mittelfristige Sicherstellung für die Finanzierung gegeben ist. Wir alle wissen, wie schwierig es ist, in Organisationen, in Vereinen eine mittelfristige Budgetierung so vorzunehmen, daß die Tätigkeit der jeweiligen Organisation auch gesichert ist.

Ich freue mich daher, zu sehen, daß von seiten des Bundesrates volle Unterstützung für dieses Gesetz gegeben ist. (Beifall bei der SPÖ.)

13.21

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 8. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF VIII) (1761 und 2050/NR sowie 6027/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 12) (1762 und 2051/NR sowie 6028/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 8. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds, ADF VIII, und

ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation, IDA 12.

Die Berichterstattung über die Punkte 8 und 9 hat Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 8. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds, ADF VIII, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.


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