Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 93

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Interesse der Konsumenten, aber auch nicht im Interesse der ehrlichen Hersteller und Händler von Edelmetallprodukten sein kann.

Darum haben wir freiheitlichen Bundesräte einen Entschließungsantrag eingebracht, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Mag. Christof Neuner und Kollegen betreffend Sicherung des Qualitätsnachweises "Punzierung"

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß Punzierungen auch in Hinkunft ausschließlich durch das Punzierungsamt durchgeführt werden dürfen und damit der Qualitätsnachweis zweifelsfrei erhalten bleibt."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.46

Präsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Mag. Neuner und Kollegen soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Ich erteile Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch das Wort. – Bitte.

13.47

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir nur eine kurze Bemerkung zu diesem Debattenbeitrag des Herrn Bundesrates. Ich möchte unterstreichen, daß wir gut beraten sind, wenn es um Anpassungen an EU-Richtlinien geht, nicht Übererfüllungen vorzunehmen oder Vorzugsschüler sein zu wollen, wenn es nicht auch aus österreichischer Sicht sinnvoll ist, besondere Schwerpunkte zu setzen oder auch ein besonderes Tempo für die Umsetzung von bestimmten Richtlinien an den Tag zu legen.

Ich glaube, Sie werden heute noch ein Gesetz beraten, mit dem wir etwas in Kraft treten lassen, was im Rahmen der Europäischen Union erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tritt.

Wenn aber zum Beispiel in den letzten Tagen über die Anpassung der EU-Bauarbeitenkoordinationsrichtlinie diskutiert wird, dann möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen, daß es bei dieser Richtlinie zu keiner Übererfüllung kam, daß wir keine besondere Vorzeige- oder Vorreiterrolle eingenommen haben, sondern sehr genau zu differenzieren versucht haben, was unbedingt notwendig ist und was eher nicht notwendig ist, wobei uns auch die in Deutschland gemachten Erfahrungen genutzt haben, wo diese Richtlinie bereits seit vielen Jahren in die Praxis umgesetzt worden ist.

Es sind dadurch keine negativen Auswirkungen für private Haushalte zu erwarten. Ich möchte aber trotzdem sagen, daß es nicht nur – dorthin zielt das Bauarbeitenkoordinationsgesetz – bei großen Baustellen zum Vorteil des Auftraggebers, zum Vorteil der Unternehmungen und zum Vorteil der Arbeitnehmer, was die Unfallverhütung betrifft, ist und daß auch ... (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Maier. ) – Glauben Sie bitte den Erfahrungen, die auch Deutschland gemacht hat. Dort ist es nachgewiesen zu Kosteneinsparungen durch den Baukoordinator gekommen. Wo es gewünscht ist ... (Bundesrat Dr. Maier: Da brauche ich nicht den Gesetzgeber! Wirklich nicht!)

Es ist dies aber absolut sinnvoll, gerade im Hinblick darauf, daß die Zahl der Unfälle am Bau überproportional hoch zur Anzahl der Beschäftigten in diesem Bereich ist. Ich glaube daher, daß


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