Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 116

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17. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bundesstatistikgesetz 2000) (1830 und 2027/NR sowie 6036/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten,

ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 geändert wird, sowie

ein Bundesgesetz über die Bundesstatistik.

Die Berichterstattung über die Punkte 15 bis 17 hat Herr Bundesrat Mag. Wilfing übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Frau Präsidentin! Hohes Plenum! Ich verlese nun in Folge die drei Berichte.

Zuerst bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten – Datenschutzgesetz 2000. Der Bericht liegt schriftlich vor.

Ich komme daher zur Antragsverlesung: Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Tagesordnungspunkt 16 ist der Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 geändert wird.

Ich komme auch in diesem Fall zur Antragsverlesung: Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Tagesordnungspunkt 17 ist der Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz über die Bundesstatistik.

Der Antrag lautet: Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte und die Antragstellung.

Wir gehen in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

15.26

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Beim Datenschutzgesetz handelt es sich – das ist auch dem Bericht zu entnehmen – um eine EU-Anpassung.

Aus dem Bericht geht aber auch hervor, daß es sich um eine Einarbeitung von Anwendungserfahrungen handelt. Meine Damen und Herren! Das wirft natürlich nicht nur die Frage auf, welche Motive oder welche Gründe der Gesetzgeber hat, um überhaupt Gesetze oder Novellen zu machen.


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