Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 175

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge führte durch die derzeitige Einkommensentwicklung in einigen bäuerlichen Betrieben zu immensen finanziellen Belastungen. In den Jahren 2000 und 2001 wird deshalb die Beitragsanpassung ausgesetzt, es wird also keine Beitragserhöhung geben. Hochgerechnet geht es um 400 Millionen Schilling, Herr Bundesrat Weilharter.

Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nehmen Erwerbskombinationen im bäuerlichen Bereich ständig zu. Bereits das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 hatte zum Ziel, alle Erwerbstätigkeiten und Erwerbseinkommen in die Sozialversicherungspflicht und somit in den Sozialversicherungsschutz einzubeziehen. Nun konnte auch klargestellt werden, daß die bäuerlichen Nebentätigkeiten der bäuerlichen Sozialversicherung zugeordnet werden. Dabei ist eine klare Abgrenzung zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz erreicht worden, indem eine detaillierte Auflistung aller bäuerlichen Nebentätigkeiten im Bauern-Sozialversicherungsgesetz vorgenommen wurde.

In meinen Augen ist es ein besonderer Erfolg, daß ein Großteil der bäuerlichen Nebentätigkeiten bereits mit dem Beitrag über dem Einheitswert pauschal abgegolten ist, und es daher zu keinen zusätzlichen Ausgaben für die Betroffenen kommt. Lediglich bei bestimmten Nebentätigkeiten soll es moderate zusätzliche Beiträge geben.

Weiters will die Sozialversicherungsanstalt der Bauern in Zukunft mit der Gebietskrankenkasse enger zusammenarbeiten.

Mit diesen Gesetzen, sehr geehrte Damen und Herren, wird eine Phase der Erneuerungen des Pensionssystems zu Ende gebracht, und ich hoffe, daß auch weiterhin eine gute Sozialpolitik für dieses Land gemacht wird. (Beifall bei der ÖVP.)

19.24

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Karl Drochter. Ich erteile ihm das Wort.

19.24

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die Diskussion über die 56. ASVG-Novelle und die Chipkarte ist von meinen Vorrednern sehr unterschiedlich geführt worden, und auch der Vorlauf hat gezeigt, daß auch andere politische Gruppierungen gemeint haben, daß nun das Zeitalter des "gläsernen Menschen" angebrochen sei. Kollege Weilharter und seine Kollegen im Nationalrat haben gemeint, daß auf dieser Chipkarte mehr Daten gespeichert werden sollten, und haben sie als "Rumpf-Chipkarte" bezeichnet.

Nach meiner persönlichen Auffassung und den Diskussionen, die seit Jahren um die Chipkarte gehen, glaube ich, daß man mit dem jetzigen Standard der Chipkarte, die ab dem Jahre 2002 den Krankenschein ersetzen wird, sehr zufrieden sein kann. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich möchte es daher nicht verabsäumen, unserer Frau Bundesministerin, ihren Beamten, aber auch den Verantwortungsträgern und Mitarbeitern im Hauptverband dafür zu danken, daß sie bei der Entwicklung dieser Chipkarte immer den Versicherten, den Patienten im Vordergrund ihrer Überlegungen gesehen haben. Ich glaube, Ihnen, Frau Bundesministerin, ist es gelungen, mit dieser Chipkarte, so wie wir sie heute beschließen werden, auch das Vertrauen der Versicherten nicht zu enttäuschen.

Mit dieser Chipkarte werden zu Beginn des Jahres 2002 alle Sozialversicherten in Österreich einen unbürokratischen Zugang zu einem der vielfältigsten und besten Sozialsysteme in Europa, wenn nicht weltweit, haben.

Es ist schon angedeutet worden, daß diese Chipkarte den Ersatz für den Krankenschein darstellen wird, aber die wesentlich wichtigere Frage, die sich für den Versicherten stellt, ist nicht, ob er jetzt einen Krankenschein oder eine Plastikkarte hat, sondern welche Vorteile sich daraus für ihn ergeben. Und da möchte ich nur drei Punkte anführen: Durch diese Chipkarte wird der Arztzugang für den Versicherten vereinfacht, es wird kein Bargeldersatz notwendig sein beim


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite