Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 256

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bezieht. Aber ich gebe zu, daß ein enger Konnex zwischen meiner Wohnsituation und meinem besonderen Interesse am Denkmalschutz besteht – nicht, weil ich in einem solchen Haus wohne, sondern weil ich mich dafür immer schon interessiert habe, wohne ich in solch einem Haus, das ich gezielt gesucht habe.

Meine Damen und Herren! Im Interesse der Aufrechterhaltung dessen, was Kollege Bieringer so gerne abschaffen möchte, nämlich, daß die Regierungsvereinbarung auch die zweite Kammer des Parlaments einschließt, wird meine Fraktion dieser merkwürdigen Vorlage ihre Zustimmung geben.

Ich kann es trotz des eingangs erwähnten Rettungsringes mit meinem persönlichen Gewissen allerdings nicht in Übereinstimmung bringen, mich dieser Zustimmung anzuschließen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Nittmann. )

12.53

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Präsident Bundesrat Jürgen Weiss. Ich erteile es ihm.

12.53

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Mainoni hat den Eindruck zu erwecken versucht, daß die Bundesräte von ÖVP und SPÖ ausschließlich nach Parteiräson und nie nach Länderinteressen abstimmen würden. Der Umkehrschluß lautet zwangsläufig: Herr Kollege Mainoni hat für seine Fraktion in Anspruch genommen, daß sie ausschließlich nach Länderinteressen und nie nach Parteiräson abstimmt. (Bundesrat Ing. Scheuch: Dieser Schluß ist unzulässig, Herr Präsident!) Wenn man Ihr Abstimmungsverhalten in dieser Kammer betrachtet und mit jenem im Nationalrat vergleicht, dann kommt man zu einer anderen Schlußfolgerung. Ich freue mich, daß Sie sich dem anschließen können.

Nun aber zum eigentlichen Tagesordnungspunkt. Der Gesetzesbeschluß dient zunächst der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes. In diesem Zusammenhang bin ich auf die vom Rechnungshof im Jahre 1992 getroffene Feststellung gestoßen, daß in Entsprechung einer Entschließung des Nationalrates vom 15. März 1978 ehestmöglich ein Gesamtüberblick über den Bestand und den Zustand der denkmalgeschützten Objekte sicherzustellen wäre. – Wenn Frau Bundesministerin Gehrer die Gelegenheit gehabt hätte, heute hier zu sein, hätte ich sie gefragt, wie der Stand der Erledigung auf diesem Gebiet ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich ein offenes Länderanliegen erwähnen, das hier allerdings nur der Vollständigkeit und nicht der Zuständigkeit halber zu diesem Tagesordnungspunkt paßt, nämlich einen Beschluß der Landeshauptleutekonferenz vom 14. April dieses Jahres, wonach die wirtschaftliche Belastung Privater bei der Erhaltung denkmalgeschützter Objekte dadurch erleichtert werden soll, daß der Vorsteuerabzug und die steuermindernde Geltendmachung von Verlusten ermöglicht wird – ein Anliegen, das sich an den Herrn Finanzminister richtet.

Ein zweiter wesentlicher Aspekt des vorliegenden Gesetzesbeschlusses – er hat auch in den Ausführungen meiner Vorredner den Schwerpunkt gebildet – ist die Neuordnung der Zuständigkeiten für historische Garten- und Parkanlagen, insbesondere solchen, die mit Baudenkmälern in Zusammenhang stehen.

Kollege Konecny hat schon darauf hingewiesen, daß der Verfassungsgerichtshof im Jahre 1964 eine Zuständigkeit des Bundes für diesen Bereich verneint. Seit diesem Zeitpunkt gibt es Bemühungen, diese Kompetenzzersplitterung zu bereinigen. Ich habe allerdings ein bißchen ein Problem damit, Herr Kollege Konecny, unsere Aufgabe darin zu sehen, eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes – wörtliches Zitat – “zu reparieren.”

Der Bund hat betrieben, seine Zuständigkeit auch auf die historischen Garten- und Parkanlagen auszudehnen, während die Länder wiederum eine Bereinigung darin gesehen hätten, daß der Denkmalschutz wegen des engen Zusammenhanges mit Bauwesen, Raumplanung, Ortsbildschutz, Altstadterhaltung sowie Landschafts- und Naturschutz – alles Landeszuständigkeiten –


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