Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 26

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Gendarmeriebeamte also mehr Arbeit macht, bekommt er nicht mehr bezahlt. Das finde ich nicht in Ordnung.

Ein klassisches Beispiel zu der Ungerechtigkeit, dass im Bundessystem nach Alter und nicht nach Leistung bezahlt wird: Ein 43-jähriger Gendarmeriepostenkommandant, Gehaltsstufe 12, eines Gendarmeriepostens mit neun Beamten, Funktionsgruppe 4, verdient nach dem Gehaltssystem, das jetzt beschlossen werden soll, 23 021 S brutto plus eine Funktionszulage von 2 282 S. Wenn demselben Posten mit neun Beamten ein 30-jähriger Gendarmeriebeamter vorsteht, so verdient dieser, wenn er dieselbe Funktion ausübt, 20 430 S – also allein da schon um etwa 2 500 S weniger – plus eine Funktionszulage von 1 711 S – auch da besteht wieder ein Unterschied von ein paar hundert Schilling –, obwohl er genau dieselbe Tätigkeit macht. Ein 55-Jähriger würde im selben Fall brutto 28 648 S plus eine Funktionszulage von 3 424 S erhalten. Obwohl alle drei dieselbe Aufgabe erfüllen, dieselbe Verantwortung haben, verdienen sie unterschiedlich viel. Das sehe ich nicht ein – speziell bei der Funktionszulage. Man müsste schauen, dass sich beim Zulagensystem etwas tut.

Dasselbe System wirkt sich bei der Funktionsgruppe 7 – vorher habe ich von der Funktionsgruppe 4 gesprochen – so aus, dass für dieselbe Tätigkeit ein 30-Jähriger 5 500 S weniger erhält als ein 55-Jähriger. Der 55-Jährige verdient 5 500 S mehr, und das ist nicht einzusehen. Was ist daran gerecht?

Für dieselbe Leistung dasselbe Gehalt – das ist unsere Auffassung, und deswegen können wir diesem Beschluss des Nationalrates nicht zustimmen, da unserer Ansicht nach damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Ich könnte jetzt noch fünf Stunden lang solche Beispiele anführen, aber das ginge zu weit, und ich habe das auch nicht vor. Ich kann Sie nur auffordern: Wenn Sie ein Gewissen haben, dann stimmen Sie gegen diesen Vorschlag! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Straßenbenützungsabgabegesetz geändert wird (3 und 7/NR sowie 6082/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Straßenbenützungsabgabegesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Grillenberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom


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