Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 108

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. – Danke schön.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Erster Redner ist Herr Mag. John Gudenus. Ich erteile ihm das Wort.

15.21

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister für Inneres! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir zuerst das Thema betreffend das Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD), welches den Sitz in Wien hat, behandeln, so kann man durchaus sagen, dass dieses Zentrum in der letzten Zeit, in den letzten Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen hat. Es hat folgende statutenmäßige Aufgaben: Forschungsarbeiten im Auftrag der Mitgliedstaaten durchzuführen, wissenschaftliche Untersuchungen zu verfassen und zu publizieren, Beratungsarbeiten und Sekretariatsfunktionen für Konferenzen und internationale Foren zu geben, für die Zusammenarbeit einzutreten und Veranstaltungen zu organisieren.

Die Aufgaben dieses Migrationszentrums sind immer bedeutender geworden, der Inhalt der Arbeit konzentriert sich entsprechend der Satzungen auf die Entwicklungen mittel- und langfristiger Strategien in der Wanderungspolitik, auch im Bereich der Erarbeitung von Frühwarnsystemen, der Bekämpfung von Wanderungsursachen, der Vereinheitlichung von Grenzkontrollen und der Koordination der Fremden-, Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Für uns von Bedeutung ist natürlich gewissermaßen die Kostenfrage, und da können wir feststellen, dass die Kosten beziehungsweise das, was wir an Einnahmen vielleicht nicht lukrieren können, nicht sehr bedeutend sind. Die jährliche Umsatzsteuerrückvergütung beträgt rund 500 000 S, der Steuerausfall für den Erwerb von zwei Kraftfahrzeugen wird mit 300 000 S angesetzt, der Einnahmenentfall auf Grund der Steuerbefreiung von Gehältern mit Stand Januar 2000 und 24 Bediensteten dürfte rund 2 Millionen Schilling im Jahr betragen. Für die nächsten drei Jahre wird es wohl keine weiteren Zollbefreiungen geben, steht in den Erläuterungen.

Es wird also bis zum Jahr 2002 ein Betrag in der Höhe von 7,7 Millionen Schilling sein, der Österreich entgehen wird, aber die Aufgabe ist so wichtig, dass wir dieser Gesetzesvorlage durchaus zustimmen werden.

Im zweiten Teil meiner Ausführungen komme ich auf die Abkommen, die die Europäische Gemeinschaft mit ihren Mitgliedstaaten abschließen wird, zu sprechen. Zum einen geht es um das Abkommen mit der Schweizer Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit samt Anhängen. Es handelt sich hiebei um sieben Verträge betreffend das Recht auf Einreise, Aufenthalt, Zugang zu einer unselbständigen Erwerbstätigkeit und Niederlassung als Selbständiger sowie das Bleiberecht im Hoheitsrecht der Vertragsparteien, die Erleichterung der Erbringung von Dienstleistungen, der Einräumung des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien für Personen, die im Aufnahmeland keine Erwerbstätigkeit ausüben, und die Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für Inländer.

Es fällt einem leicht, diesem Abkommen zuzustimmen, insbesondere dann, wenn man mit großer Sympathie die Politik der Schweiz in den letzten Jahren verfolgt hat und feststellt, dass sich die Schweiz eigentlich ohne Beitragszahlungen, aber auch sehr wohl ohne Mitspracherecht in weiterer Folge fast wie ein Mitglied geben kann, ohne die Pflichten, die die Mitglieder haben, erfüllen zu müssen.

Die derzeitige außenpolitische Situation Österreichs erfüllt mich mit einer gewissen Bitterkeit, wenn ich an die Sanktionen denke, obwohl eine von Rechts wegen völlig einwandfreie Regierung gebildet worden ist. Dazu möchte ich einen Leserbrief aus der heutigen "Presse" verkürzt


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite