Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 157

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Ich finde es ganz wichtig, dass es auch in Bezug auf die bereits bestehenden Patientenrechte insofern Verbesserungen gibt, als die Heranziehung von Patienten zu klinischem Unterricht nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen darf. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn unter dem Begriff "klinischer Unterricht" versteht man die Heranziehung von Patienten zu Falldemonstrationen in Hörsälen.

Eine EU-Anpassung betrifft unter anderem § 20 Abs. 3. Dieser sieht vor, dass jene Krankenanstalten, die über keine anstaltseigene Apotheke verfügen, nunmehr EU-weit ihre Medikamente beziehen können. Das sollte letztendlich auch zu einer Kostenreduktion in diesen Krankenanstalten führen, weil anzunehmen ist, dass die Möglichkeit des Arzneimittelbezuges aus Apotheken im EWR-Raum dann in Anspruch genommen werden wird, wenn dies für die Träger kostengünstiger ist. Ich glaube, das ist auch der springende Punkt.

Weiters ist als positiv zu vermerken, dass den Mitgliedern der Ausbildungskommissionen nunmehr auch der Zutritt zu Krankenanstalten, die als Ausbildungsstätten oder Lehrambulatorien anerkannt sind, gestattet wird. Ihnen ist dann in alle Unterlagen Einsicht zu gewähren, die die Ausbildung der Turnusärzte betreffen.

Zusammenfassend darf ich feststellen, dass diese Novelle eine Weiterentwicklung in unserem, so meine ich, guten Gesundheitssystem darstellt. Unsere sozialdemokratische Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

19.58

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Christof Neuner das Wort. – Bitte.

19.58

Bundesrat Mag. Christof Neuner (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir gehen zwar davon aus, dass das österreichische Gesundheitswesen eines der leistungsfähigsten der Welt ist; allerdings hat sich in der Vergangenheit auch gezeigt, dass die in den letzten Jahren begonnenen und nur teilweise umgesetzten Reformen nicht ausreichend sein werden, um einerseits die Erhaltung der Qualität des Systems und andererseits auch die rasche und adäquate Einbringung neuer medizinischer Erkenntnisse in das Leistungssystem zu ermöglichen. – So müssen unter anderem wesentliche Ziele der Gesundheitsplanung wie etwa die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips aus Kosten- und Qualitätsgründen, das bedarfsgerechte Angebot und die Transparenz einer qualitätsorientierten Behandlungskette – sprich: Patientenmanagement – verwirklicht werden. Die wirklich großen Reformvorhaben liegen noch vor uns, zum Beispiel wenn es im Herbst um das Krankenfinanzierungsgesetz gehen wird.

Bei der uns heute vorliegenden Krankenanstaltengesetz-Novelle handelt es sich um eine EU-Rechtsanpassung in Richtung Patientenrecht. Es geht dabei um schnellere Datenübertragung. Auch können jetzt Arzneimittel für Krankenanstaltsapotheken aus dem EWR-Raum bezogen werden. Das wird in Summe sicherlich auch günstigere Einkaufsmöglichkeiten ergeben.

Bei der Änderung des Ärztegesetzes 1998 geht es um administrative Änderungen bei der Beitragseinhebung. Hier soll im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die vor dem Ärztegesetz bestehende Rechtslage wieder hergestellt werden, da es in der Vergangenheit zu Missverständnissen gekommen ist.

Die Änderung des Dentistengesetzes stellt klar, dass auch Qualifikationsnachweise, die nichtösterreichischen EWR-Staatsangehörigen – zum Beispiel Südtirolern – ausgestellt werden, zur Berufsausübung in Österreich berechtigen.

Ich bin überzeugt, dass unsere Regierung, vor allem unser Herr Staatssekretär, im Sinne unserer Patienten arbeitet und die Qualität sichert und kontrolliert, und zwar nicht nur in unseren Krankenanstalten, sondern im gesamten Gesundheitssystem.


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