Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 205

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23.07

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zur vorliegenden Novelle, mit der das Abfallwirtschaftsgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden, ist grundsätzlich festzuhalten: Bei der AWG-Novelle geht es vorwiegend um eine Rechtsbereinigung, und die Bestimmungen für Deponien werden aus dem Wasserrechtsgesetz übernommen.

Ferner werden entsprechende Verfahrensbestimmungen sowie Bestimmungen über den Betrieb, die Überwachung und die Anpassung von Deponien an den Stand der Deponietechnik gemäß Deponieverordnung neu festgelegt. Damit werden in Zukunft unnötige Doppelgleisigkeiten verhindert. Ein kurzes praktisches Beispiel: Bisher war es so, dass eine Deponie zur Altlast erklärt wurde und auf Grund des Wasserrechtsgesetzes sofort ein Räumungsbescheid erlassen wurde. Oftmals ergab dies Räumungskosten, die für die betroffenen Gemeinden schlichtweg nicht bezahlbar gewesen wären. Daher wurde dann unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes gegen die Bescheide angekämpft und viel Geld für unnötige Bürokratie ausgegeben.

Durch die neue Novelle ist es möglich, durch Beprobungen und Beobachtungen den aktuellen Zustand der Deponie zu erfassen. Deuten die Ergebnisse auf einen stabilen Zustand, kann man von einer Räumung Abstand nehmen.

Wir von der ÖVP-Fraktion halten diese Novelle für sehr zielführend und werden daher die Zustimmung dazu erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.09

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Kurt Scheuch. Ich erteile ihm dieses.

23.09

Bundesrat Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoch geschätzter Bundesrat! Freiheitliche Politik hat gewisse Grundmaximen, so wie auch die Politik der SPÖ und die Politik der ÖVP. Zu unseren Grundmaximen gehören Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung. Das ist auch die Formel, die diesem heute vorliegenden Gesetz zugrunde liegt. Es kommt sozusagen zu einer Kompetenzverlagerung von der Wasserwirtschaft in den Bereich der Abfallwirtschaft, und das Ganze ergibt eine Verwaltungsvereinfachung.

Nebenprodukte dieser Formel sind eine Erweiterung der Genehmigungskriterien und – wie mein Vorredner gerade skizziert hat – die Schaffung neuer Wege durch Maßnahmen wie die Beprobung oder die Vorlage von Sicherungskonzepten für bestehende Deponien, welche natürlich auch gerade aus der Sicht der Gemeinden als sehr interessant zu bewerten sind.

Grundsätzlich wird meine Fraktion dieser Novelle natürlich ihre Zustimmung erteilen, wobei allerdings hinzuzufügen ist, dass diese Materie auch in Zukunft weiter diskutiert werden muss, weil es um einen sehr dynamischen Bereich geht, in dem es sicher noch einiger Nachbesserungen bedürfen wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.10

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.


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