Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 206

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

35. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (227/NR sowie 6168 und 6201/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zum 35. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Friedrich Hensler übernommen. Ich bitte um den Bericht, Herr Bundesrat.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, zu Gehör.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

36. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes ("Nuklearinformationsabkommen" Österreich – Schweiz) samt Anhang und Gemeinsamer Erklärung (53 und 231/NR sowie 6202/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesordnung: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes ("Nuklearinformationsabkommen" Österreich – Schweiz) samt Anhang und Gemeinsamer Erklärung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Friedrich Hensler übernommen. Ich bitte um den Bericht, Herr Bundesrat.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat.


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