Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 33

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ordnung, mit unserem ABGB nicht im Einklang, da das gesetzliche Erbrecht zwischen dem Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern erlöschen würde. Das regelt bei uns das ABGB anders. Daher verlängern wir diesen Vorbehalt mit der heutigen Beschlussfassung, der meine Fraktion zustimmen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.27

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Bundesrat Dr. Robert Aspöck. Ich erteile ihm das Wort.

11.27

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 3 unserer heutigen Tagesordnung bergen nicht wirklichen Sprengstoff, obwohl vielleicht manch divergierende Auffassung vorhanden ist. Im Großen und Ganzen kann ich mich daher kurz fassen.

Bei Tagesordnungspunkt 1 handelt es sich nur um die Reparatur eines der vielen Versehen einer früheren, natürlich sozialdemokratisch dominierten Regierung, die heute zum Glück nur mehr der Vergangenheit angehört. Ich weiß schon, dass der Entschließungsantrag des Nationalrates vom 18. Juni 1999 stammt. Ich frage mich aber, wie eine solche Lücke einer so genannten Frauenministerin so lange entgehen konnte.

Zu Tagesordnungspunkt 3 möchte ich nur so viel sagen, dass wir Freiheitlichen natürlich auch hier zustimmen, im Übrigen aber möchte ich den Ausführungen meines Freundes und Fraktionskollegen Franz Koller nicht vorgreifen.

Ein wenig Konfrontation – wobei der Widerspruch in dieser Frage sicher nicht zur Staatskrise, ganz sicher auch nicht zur abermaligen Ankündigung einer brennenden Republik führen wird, aber doch immerhin zu einer kleinen Konfrontation – sehe ich in Punkt zwei der Tagesordnung, bei dem es um die Abschaffung der so genannten Ausstellungsvergütung geht. Wir Freiheitlichen und unser Koalitionspartner ÖVP sehen diese Aufhebung als kunst- und kulturfreundlich an. Die Sozialdemokraten sehen sie als kulturfeindlich an.

Die versammelte Schar der Museumsdirektoren hat klargelegt, dass die Aufhebung jungen Künstlern nicht schadet, sondern hilft, zumal die Werke jener Künstler, die schon seit 70 Jahren tot sind, nicht von der derzeitigen Ausstellungsvergütung betroffen sind, sondern nur die jüngeren Werke unserer Zeit.

Wenn Herr Kollege Hoscher zitiert hat, dass die Künstler ein Interesse am Einkommen aus ihren Werken haben, dann muss ich sagen, die Künstler müssen auch ein Interesse am Ausstellen ihrer Werke haben, und das ist eben die unterschiedliche Denkweise. Dass die Verwertungsgesellschaft natürlich nicht gegen ihr eigenes Geschäft votiert, versteht sich von selbst.

Ich halte die verschiedenen Haltungen der Parteien FPÖ und ÖVP einerseits und der SPÖ andererseits geradezu für symptomatisch. Einerseits besteht der Glaube an eine auch wirtschaftliche Entwicklung aus eigener Kraft der Dinge: Stellt Werke junger Künstler aus; ihre Chancen auf einen besseren und größeren Markt werden damit wachsen! – Das ist die eine Position. Andererseits gibt es tiefen Pessimismus über solche, den Sozialdemokraten anscheinend noch nicht so vertrauten Mechanismen. Wenn wir nicht gleich fürs Ausstellen zwangsweise abkassieren – übersehen wird, dass das Ausstellen dann meist verhindert wird –, dann kann dieser Kunstbetrieb nicht funktionieren. (Bundesrat Meier: Völlig unrichtig! Ganz unrichtig! Sie wollen ja gar nicht, dass alle Künstler ausstellen! – Bundesrätin Kainz: Das ist eine Sache der Interpretation!)

Meine Damen und Herren! Da ist wieder einmal der Weg der Sozialdemokratie zurück zu den Wurzeln deutlich sichtbar. Das heißt auf Deutsch: alles am besten so, wie wir es in den letzten 50 Jahren gemacht haben.


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