Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 71

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Man kann natürlich fragen – der Einwurf ist gekommen –: Wo ist die klare Altersabgrenzung bei den Jugendlichen? – Ich glaube, das wird sich einpendeln. Ab einem gewissen Alter fühlt man sich nicht mehr so jugendlich wie ehedem. Herr Bundesminister Haupt! Du bist noch sehr jugendlich, jawohl. Das war nicht auf dich gemünzt. Aber ich gebe dem Recht: Es ist ein Schwachpunkt im Gesetz, dass keine Altersgrenze für die Jugendlichen vorgesehen ist. Diesen Vorwurf muss man durchaus annehmen, aber man kann ihn demnächst einmal im Rahmen einer der im Parlament üblichen Novellen beheben.

Was die Anzahl der Mitglieder betrifft, so glaube ich, ist der Vorwurf nicht zu erheben. Das heißt, erheben kann man ihn schon, aber die Anzahl der Mitglieder lässt sich feststellen, ohne in den Datenschutz einzudringen, weil die Betroffenen interessiert sind, eine gewisse Anzahl von Mitgliedern zu haben, damit das überhaupt funktioniert.

Ich glaube auch, dass dieses Gesetz weitestgehend – ich betone "weitestgehend", weil ich wohl einen Mangel sehe – den Bedürfnissen gerecht wird. Das sind all jene Gruppierungen, die anzahlmäßig nicht erfasst sind, die aus ethnischen und auch vielleicht religiösen Gruppierungen nicht die entsprechende Anzahl haben, um in dieses Gesetz zu fallen. Es gibt im Gesetz eine Ausnahme: die jüdischen Jugendorganisationen, und ich könnte mir vorstellen, dass in einer zukünftigen Novelle andere Jugendorganisationen, vielleicht auch solcher Gruppierungen, die nicht namentlich aufgezeigt werden, auch in den Genuss von Förderungen gelangen.

Es gibt in Österreich sehr viele Gruppierungen, gerade hier im Wiener Raum: es gibt die Ungarn, die Tschechen und viele andere Gruppierungen, die ich namentlich nicht alle kenne und auch gar nicht kennen kann. Diese sollten meines Erachtens gerechterweise, genauso wie jene Gruppe, die im Artikel 6 Abs. 4 genannt ist, nämlich die jüdische Jugendorganisation, die keinen Mitgliedernachweis erbringen muss, auch zu einer Förderung gelangen. Das wäre in Zukunft – wie ich hoffe – Gerechtigkeit allen Minoritätsgruppen gegenüber. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, nämlich dem Bundes-Jugendförderungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Vertretung der Anliegen der Jugend, es ist dies das Bundes-Jugendvertretungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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