Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 72

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8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Bundes neu organisiert sowie über Bundesvermögen verfügt wird (Bundesimmobiliengesetz) und mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 sowie das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden (298 und 347/NR sowie 6247, 6248 und 6265/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem die Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Bundes neu organisiert sowie über Bundesvermögen verfügt wird (Bundesimmobiliengesetz) und mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 sowie das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Neuner übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Christof Neuner: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Bundes neu organisiert sowie über Bundesvermögen verfügt wird und mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 sowie das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. (Präsident Payer übernimmt den Vorsitz.)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. – Bitte.

13.31

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zum Ersten glaube ich, dass mit der vorliegenden BIG-Novelle beziehungsweise auch mit der Vorgehensweise rund um diese Novelle wieder die Chance vergeben wurde, einen etwas breiteren Konsens zu erzielen.

Ich glaube, dass das Beispiel des ElWOG gezeigt hat, dass wir durchaus bereit sind, gut fundierten Analysen und Gesprächen zu folgen und letztlich auch unsere Zustimmung zu geben. Ich persönlich verhehle nicht, dass ich einer für meine Begriffe befriedigenden BIG-Gesetz-Novelle gerne die Zustimmung gegeben hätte, zumal wir mit dem BIG-Gesetz 1992 eine recht gute Ausgangslage geschaffen haben und damals auch recht lange um diese Lösung gerungen haben.

Das Beispiel der Neuordnung der ASFINAG hat gezeigt, welche Möglichkeiten bestehen, auch im Infrastrukturbereich eingefahrene Gleise zu verlassen und zu effizienten Bewirtschaftungsmaßnahmen zu kommen. Probleme, die die ASFINAG zurzeit vielleicht hat oder in absehbarer Zeit haben wird, liegen nicht in ihrer mangelnden Problemlösungsfähigkeit und in der schlechten Konzeption, sondern in der finanziellen Lücke, die entsteht, wenn die LKW-Maut wieder verschoben wird.

Die ASFINAG hat mit ihrer Fruchtgenussregelung – wie auch bisher die BIG oder Schönbrunn – gezeigt, wie tragfähig dieses Konzept ist, wenn man langfristig sinnvolle Bewirtschaftung im Sinn hat. Dieses Konzept hätte auch bei der nunmehr erfolgenden Ausweitung der BIG-Aufgaben


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