Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 78

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13.56

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Herr Bundesrat Hoscher! Ich habe ähnliches schon von Ihren Kollegen im Nationalrat, auch in den dortigen Ausschüssen, vernommen, nämlich dass man seitens der Sozialdemokraten dem BIG-Gesetz gerne seine Zustimmung gegeben hätte. – Es liegt nicht an mir. Tun Sie es! Ich glaube nämlich, dass diese Materie – ähnlich wie das ElWOG bezüglich Energieliberalisierung – eine ist, zu der man als konstruktive Opposition schon Ja sagen kann. Es wäre schade, wenn diese Gelegenheit vorbei ginge.

In der Tat ist das Prinzip des BIG-Gesetzes – es ist genau genommen keine Novelle – und der damit verbundenen Immobilienausgliederung des Bundes unumstritten. Es geht um einzelne Fragen, die ich gerne versuchen werde zu erläutern.

Zum Beispiel zu diesen ominösen 500 Milliarden Schilling: Das, was ausgegliedert wird, ist nach einem Gutachten des Instituts für Stadt- und Regionalforschung der Technischen Universität Wien auf Basis einer Ertragswertrechnung rund 100 Milliarden Schilling, genau genommen 97 Milliarden Schilling wert. Wenn man davon die verschiedenen Abschläge abzieht und auf der sicheren Seite sein will, kommt man auf die ursprünglich ins Auge gefassten 30 Milliarden Schilling. Die 33 Milliarden Schilling ergeben sich durch die Notwendigkeit, die durch die Streichung des IFB notwendige Kapitalausstattung der BIG in der Höhe von 3 Milliarden Schilling vorzunehmen.

Es ist auch nicht so, dass – wie Sie gesagt haben, sehr geehrter Herr Bundesrat – 30 Milliarden Schilling ins Budget gehen, sondern ein verhältnismäßig kleiner Anteil von 4,4 Milliarden kommt heuer direkt dem Budget zugute. Die restlichen Beträge sollen in den Folgejahren zum Abbau der Staatsverschuldung dienen – ein ganz wesentliches Vorhaben der Bundesregierung, weil unsere Staatsverschuldung erstens relativ hoch ist und wir dafür viel zu viel an Zinsen bezahlen. Ein Rückgang der Staatsverschuldung wird daher einen Rückgang des Zinsaufwandes bringen.

Ich sehe das auch nicht so, dass das BIG-Gesetz primär fiskalische Aspekte hat. – Ich würde sagen: sowohl als auch. Es geht um eine Ausgliederung und um eine optimierte Bewirtschaftung der Bundesimmobilien als auch natürlich um fiskalische Aspekte. Sie sind ein Element, aber sie stellen nicht das primäre Element dar.

Sie haben gefragt: Wo ist denn der Markt für Schulen und Unis? – Erstens einmal bin ich persönlich der Hoffnung und der Erwartung, dass auch in unsere Schulen und vor allem in unsere Unis mehr Markt kommt. Das würde diesen Institutionen überhaupt nicht schaden – ohne dass der Bildungswert geschmälert wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Aber Sie haben natürlich gemeint: Was kann ich denn jetzt mit einem Schulgebäude tun, außer es an die Schule zu vermieten? – Da ist etwas Wahres dran. Aber auf der anderen Seite ist es so, dass natürlich dann, wenn Nutzerressorts mieten müssen, diese auch Mieten bezahlen müssen und sich überlegen werden, ob sie die gesamte Fläche oder nur Teile davon brauchen. Das wird nicht von heute auf morgen gehen. Aber ich erwarte mir davon mittelfristig – das wurde auch von Debattenrednern gesagt – einen gewissen Ökonomisierungseffekt.

Was die Stollen betrifft, so ist es relativ einfach: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Sie sind wirtschaftlich im Regelfall eine wertlose Belastung, da haben Sie schon Recht. Aber sie jetzt beim Bund zu belassen, wäre unsinnig gewesen, weil es keine Bundesgebäudeverwaltung mehr gibt. Es gibt in Zukunft die Eigentümergesellschaft BIG; und da das eine kleine Gesellschaft bleiben soll – nämlich personell schlank ausgestattet –, halte ich eine GesmbH für sinnvoller als eine Aktiengesellschaft, darunter die Immobilien Managementgesellschaft des Bundes; dort wird das Facility Management gemacht. Die Stollen beim Bund zu belassen, ist daher keine Lösung. Wo es möglich ist, wird man sie – das wird die Ausnahme von der Regel sein – verkaufen. Wo keinerlei Verwertung möglich ist, wird man sie zum Beispiel an die Eigentümer der oberirdischen Grundstücke verschenken. Damit wäre der BIG zumindest die Haftung erspart.


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