Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 79

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In Sachen Bundesheer verstehe ich meinen Kollegen Scheibner, dass er bei der Bildung der neuen Regierung Wert darauf gelegt hat, die Liegenschaften in das Eigentum des Bundesheeres zu übernehmen – wohl auch deshalb, weil er der Hoffnung ist, dass aus der Verwertung mancher Liegenschaft finanzieller Spielraum für das Bundesheer entsteht.

Ich darf dem Hohen Bundesrat noch mitteilen, dass mit diesem BIG-Gesetz eine beachtliche Entleibungsinitiative des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums verbunden ist. Wir geben nämlich – das habe ich von anderen Ressorts bisher noch nicht erlebt – unser gesamtes Bundeshochbaubudget in anderer Leute Hände, nämlich 4 Milliarden Schilling an andere Ressorts für Mieten, 1,1 Milliarden Schilling an andere Ressorts für Instandhaltungen und 1,2 Milliarden Schilling an die Burghauptmannschaft.

Auf der anderen Seite ist die BIG-Neu eine durchaus imposante Gesellschaft. Sie wird über ein Einnahmenvolumen in der Höhe von 8,1 Milliarden Schilling verfügen. Das sind 3,5 Milliarden Schilling derzeitige Fruchtgenussvolumina, das sind rund 4 Milliarden Schilling an neuen Mieten und 600 Millionen Schilling an sonstigem. Ich glaube, in Wirklichkeit sind wir uns relativ einig darüber, dass es nie in Frage gekommen wäre, Österreichs wertvolle Kulturbauten in eine doch auch privatwirtschaftlich orientierte BIG zu stellen. Da halte ich die Burghauptmannschaft für eine ganz ausgezeichnete Lösung, und diese 60 Objekte werden dort eine gute Heimat finden.

Wenn der Hohe Bundesrat morgen das Bundessozialplangesetz beschließt, dann muss ich sagen, ist auch das eine wichtige Ergänzung, weil das Ausgliederungsprojekt des Bundeshochbaus einen derartigen Sozialplan im hohen Maße in Anspruch nehmen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit bedanke ich mich im Vorhinein für die Zustimmung des Bundesrates. Es ist ein politisch wenig auffälliges Gesetz, aber es ist ein strukturell enorm wichtiges Gesetz, das Österreichs Bundesimmobilien einer privatwirtschaftlich orientierten effizienten Bewirtschaftung zuführen wird. – Herr Präsident! Ich danke für die Erteilung des Wortes. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.02

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung der Republik Österreich (196 und 384/NR sowie 6266/BR der Beilagen)


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