Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 59

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7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung samt Anlage (395 und 410/NR sowie 6287/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir kommen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert werden, und

eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung samt Anlage.

Die Berichterstattung über die Punkte 6 und 7 hat Herr Bundesrat Ludwig Buchinger übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung, Herr Bundesrat.

Berichterstatter Ludwig Buchinger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Bericht zu Punkt 6 der Tagesordnung liegt in schriftlicher Form auf.

Ich komme zum Wesentlichen: Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht zu Punkt 7 der Tagesordnung liegt ebenfalls schriftlich auf.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Johanna Schicker. Ich erteile ihr dieses.

15.59

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Ausführungen darauf hinweisen, dass meine Fraktion wohl Punkt 7 der Tagesordnung, nämlich der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung, zustimmen wird, nicht jedoch Punkt 6 der Tagesordnung, und zwar aus folgenden Gründen:

Uns ist allen bewusst – das ist ein Faktum –, dass die Änderung des Krankenanstaltengesetzes notwendig geworden ist, weil die 15a-Vereinbarung zur Finanzierung der Krankenanstalten mit 31. 12. 2000 ausläuft. Teil dieser Vereinbarung war auch, dass die Bestimmungen des Krankenanstaltengesetzes ebenfalls befristet waren. Daher ist grundsätzlich – dazu bekennen wir uns – Artikel 1 und Artikel 2 zuzustimmen.

Aber im Artikel 1 findet sich unter Ziffer 21 eine Bestimmung, die besagt, dass der Verpflegskostenbeitrag insgesamt erhöht wird, nämlich von 72 S auf 100 S. Meine Damen und Herren! Insbesondere verweise ich auf die Bestimmung in den Absätzen 5 und 6, die nämlich vorsieht, dass 10 S davon für eine verschuldensunabhängige Patientenentschädigung verwendet werden sollen.


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