Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 61

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Die gesamtökonomische Betrachtung ist da sehr wichtig, und zwar angesichts der Tatsache, dass 2013 die Altersstruktur derart aussehen wird, dass es mehr ältere Leute geben wird, die immer pflegebedürftiger werden, wodurch eine hohe Anforderung an das Gesundheitswesen gestellt wird.

Die Kooperationsform zwischen den verschiedenen Leistungserbringern, das so genannte Schnittstellenmanagement durch die verbindlichen Kooperationsformen zwischen den Gesundheitsvorsorgeeinrichtungen, wird auch zu verbessern sein. Es ist festgehalten, dass das so stattfinden soll. Ich nenne es immer vernetztes System für den Patienten und Klienten, sodass einfach viele Zugriffsmöglichkeiten und auch Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Nutzung verschiedener Dinge für mich als Klienten bestehen.

Die flächendeckende verbindliche Verankerung in der Qualitätsarbeit auf allen Ebenen des Gesundheitswesens ist sicher eine ganz wichtige Geschichte, weil die Qualitätsarbeit auf allen Ebenen einfach miteinander koordiniert sein muss und auch die entsprechende Kommunikation untereinander stattfinden muss. Weiters sind bereichsübergreifende Qualitätssysteme mit intramuraler und extramuraler Wirksamkeit wichtig.

Meine Fraktion wird also diesem Gesetz ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

16.07

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann. Ich erteile ihm dieses.

16.07

Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Der Krankheitsverlauf war schon 1996 chronisch, der Kollaps schien nur eine Frage der Zeit zu sein. In dieser Zeit verordnete man den Patienten eine nachhaltige Rosskur. Sein Name: österreichisches Gesundheitssystem, die Therapie: eine 15a-Vereinbarung über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000. Damit wurden die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung sowie ein Österreichischer Krankenanstalten- und Großgeräteplan eingeführt.

Nunmehr tritt diese Vereinbarung mit 31. 12. 2000 außer Kraft. Da sich der therapeutische Ansatz aber bewährt hat, sind Bund und Länder übereingekommen, die 1997 eingeleitete Reform fortzusetzen. Im Herbst dieses Jahres hat man sich über die Prinzipien der Reformfortsetzung verständigt. Mit der vorliegenden 15a-Vereinbarung über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung wurden jetzt auch die Einzelheiten geregelt.

Erlauben Sie mir, Ihnen eine Vorstellung von der Ambitioniertheit dieses Unterfangens zu geben. Auch wenn der eine oder andere von uns schon verstohlen nach der Uhr schaut, entweder weil der Weihnachtsbaum oder die Weihnachtsgeschenke noch nicht gekauft sind, so verdient das in Rede stehende Reformwerk doch eine angemessene Würdigung. (Bundesrätin Schicker: Bei mir gilt halbe-halbe! Das macht der Mann zu Hause!) Vergessen wir nicht, die Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

Die Präambel der neuen 15a-Vereinbarung beschreibt bündig die Stoßrichtung der Gesundheitsreform. Dort heißt es: Die Vertragsparteien verbinden mit dieser Vereinbarung die Absicht, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, effektive und effiziente, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsvorsorge sicherzustellen und die Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und möglicher Kosteneinsparungen abzusichern.

Entsprechend dieser Präambel baut der Österreichische Krankenanstaltenplan 2001 auf folgenden Zielvorstellungen und Planungsgrundsätzen auf:


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