Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 68

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Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als erste Rednerin Frau Bundesrätin Roswitha Bachner. Ich erteile ihr dieses.

16.33

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Ausführungen sagen, dass meine Fraktion der Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes und des Urlaubsgesetzes nicht zustimmen wird. Ich werde in meiner Rede auch näher darauf eingehen, warum das nicht der Fall ist.

Die Regierung hat sich ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt: das Budget – unter dem Deckmantel "Speed kills" – sehr rasch zu sanieren. Wir haben gestern schon – da die Zeit schon sehr vorgeschritten ist, werde ich nicht mehr auf einzelne Punkte eingehen – sehr lange über die verschiedensten Maßnahmen diskutiert. So haben wir sehr oft zu hören bekommen, dass wir nicht wirtschaften konnten und viele Schulden hinterlassen haben. Ich möchte heute anhand eines Beispiels beweisen, dass dieser Vorwurf, der uns gemacht wurde, eigentlich auch für die jetzige Regierung gilt.

Viele Maßnahmen, die beabsichtigt und bereits beschlossen sind, tragen keineswegs zur Sanierung des Budgets bei, sondern sind reine Umverteilungsmaßnahmen von unten nach oben. Ich komme gleich zum ersten Punkt, bei dem es um das Nachtschwerarbeitsgesetz geht.

Es ist so, dass die Arbeitgeber Beiträge in die Pensionsversicherung einzuzahlen haben und damit einen Deckungsgrad von 75 Prozent erreichen sollten. Der Rest wird durch den Bundeszuschuss gedeckelt. Es ist so, dass die Arbeitgeberbeiträge das letzte Mal diese 75 Prozent im Jahr 1991 erreicht haben, und jetzt liegt wiederum ein Antrag mit der Forderung vor, dass für die Jahre 2000 und 2001 die Beitragsanpassung ausgesetzt werden soll, obwohl die Beiträge für das Jahr 2000 3,8 Prozent und für das Jahr 2001 4,2 Prozent betragen müssten. Begründet wird dieser Aussetzungsantrag damit, dass es zu keiner Lohnnebenkostenerhöhung für die Wirtschaft kommen darf.

Da ich als Gewerkschafterin bekannt bin, möchte ich nicht unbedingt immer als Feindin der Wirtschaft auftreten. Jetzt mag das schon ein Argument sein, nur einer Sache muss man sich schon bewusst sein: Wenn man diesem vorliegenden Antrag zustimmt, bedeutet das eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses von mehreren Hunderten Millionen Schilling, und das zu einer Zeit und vor dem Hintergrund laufender Diskussionen – wir hatten jetzt zwei Tage das Vergnügen –, wo ständig aufgezeigt wird, wo wir nicht überall zu sparen hätten.

Dadurch, dass 1991 das letzte Mal die erforderlichen Beiträge durch die Arbeitgeber aufgebracht wurden, ist bis heute ein Bundeszuschuss in der Höhe von insgesamt über 1 Milliarde Schilling erforderlich. Das möchte ich hier nur zu bedenken geben. – Jetzt stellt sich für mich schon die Frage, wo da die soziale Gerechtigkeit bleibt – und man soll da bei der Wahrheit bleiben. Deshalb wird es von unserer Seite dazu keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gleich auf den zweiten Punkt eingehen, bei welchem es um die Änderung des Urlaubsgesetzes geht. – Es ist, so glaube ich, hier im Raum allseits bekannt, dass es schon jahrelange Diskussionen – schwerpunktmäßig im Arbeitslosenversicherungsbereich – im Zusammenhang mit den Saisonbeschäftigten gibt, in welchen immer wieder die Saisonbeschäftigten als so genannte Schmarotzer – weil sie so viel aus dem Arbeitslosentopf herausnehmen – bezeichnet werden, wobei bei den Vorwürfen immer übersehen wurde, dass kein einziger Arbeitnehmer und keine einzige Arbeitnehmerin es sich aussuchen konnte, wie lange ihre Saison dauern wird.

Es ist gestern von einem Bundesrat – ich kenne ihn leider persönlich noch nicht, ich bin erst sehr kurze Zeit im Bundesrat – auf die Problematik gerade im Bereich der Gastronomie und im


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