Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 157

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

rung der Bewilligungspflicht der Sparkassenaufsichtsbehörde erster Instanz zur Spendengewährung in eine Anzeigenverpflichtung soll dieses Ziel erreicht werden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Förderung und den Schutz von Investitionen (271 und 432/NR sowie 6305/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen (299 und 433/NR sowie 6306/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (353 und 430/NR sowie 6307/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (279 und 431/NR sowie 6308/BR der Beilagen)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (354 und 429/NR sowie 6309/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 10 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite