Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 51

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ralen Melderegisters und die Meldemöglichkeit für Obdachlose, die bisher eigentlich im gesetzlosen Raum gestanden sind. Seit vielen Jahren – da werden Sie mir Recht geben – werden diese Themen diskutiert und jetzt endlich einer, wie wir meinen, brauchbaren Lösung zugeführt.

Durch die vorliegende Novelle sollen zwei Vorhaben verbunden werden: die Modernisierung der Meldeverwaltung und parallel dazu die Durchführung der von der Bundesverfassung vorgesehenen Volkszählung. Dadurch werden der Datenbestand angeglichen und in Zukunft Registerzählungen möglich gemacht. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Die Novelle schafft die Grundlage für das Zentrale Melderegister, in dem alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten – also auch Obdachlose –, in einer Datenbank erfasst werden. Die Einrichtung des Zentralen Melderegisters, das als Informationsverbundsystem geführt wird, ist seit vielen Jahren überfällig – bereits 1991 wurde dieses in der Meldegesetznovelle vorgesehen.

Damit verbunden ist eine enorme Verwaltungsvereinfachung im Meldewesen, die von meinem Vorredner schon angesprochen wurde. Etwa 250 Planstellen werden frei, die dort, meine sehr geehrten Damen und Herren, eingesetzt werden können, wo sie den Menschen in unserem Lande gute Dienste leisten können, zum Beispiel im Bereich der Sicherheit.

Auch das Einsparungspotenzial in der Höhe von etwa 166 Millionen Schilling kann man nicht vernachlässigen. Außerdem wird mit dieser Einrichtung eine Erleichterung für alle zukünftigen Volkszählungen geschaffen und eine Bereinigung von mehreren Hauptwohnsitzen erreicht.

Ein weiterer positiver Effekt ist die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten, die bereits kurz angesprochen wurden, durch Übertragung der melderechtlichen Kompetenzen auf die Bürgermeister. Bisher waren nämlich die Magistrate für das Meldewesen und die Bundespolizeidirektionen für die Meldungen zuständig. Nunmehr ist die alleinige Kompetenz beim jeweiligen Bürgermeister angesiedelt. (Bundesrätin Schicker: Da wird er eine Freude haben!)

Durch die Unterstützung und Mitarbeit des Datenschutzbeirates wurde auch dem Datenschutzrechtsgedanken voll zum Durchbruch verholfen. Herr Kollege Würschl! Ich möchte Ihnen das deswegen sagen, weil Sie große Sorge hatten, dass die Bedeutung des Datenschutzes nicht entsprechend gewürdigt wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Novelle bringt mehr Rechtssicherheit, mehr Transparenz, mehr Klarheit für Bürger und Behörden. (Bundesrat Gasteiger: Wo denn?) Herzlichen Dank der "Statistik Österreich und allen, die bei dieser wichtigen Materie wertvolle Arbeit geleistet haben, insbesondere unserem Bundesminister Dr. Ernst Strasser für seinen enormen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

Die ÖVP wird dieser Novelle ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.03

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Aspöck. – Bitte.

12.03

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Verehrter Kollege Würschl! Einiges ist deinen Ausführungen aus meiner Sicht schon entgegenzuhalten. Du hast gemeint, dass die Definition des Hauptwohnsitzes nicht gelungen sei.

Erstens: Die Kriterien dieser Definition – ich komme später noch darauf – fanden sich unter den früheren sozialdemokratischen Innenministern auf sämtlichen Meldezetteln, und zwar auf der Rückseite.


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