Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 108

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16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ergänzende Regelungen im Verkehr mit Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, erlassen werden (Produktpirateriegesetz – PPG) (589 und 605/NR sowie 6382/BR der Beilagen)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (554 und 607/NR sowie 6383/BR der Beilagen)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF VIII) der Asiatischen Entwicklungsbank (591 und 606/NR sowie 6384/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Hemmung des Fristenablaufes durch den 31. Dezember 2001,

ein Euro-Steuerumstellungsgesetz,

eine 4. Zollrechts-Durchführungsgesetz-Novelle,

ein Produktpirateriegesetz,

Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften, und

ein Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF VIII) der Asiatischen Entwicklungsbank.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Herbert Würschl übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Herbert Würschl: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Hemmung des Fristenablaufes durch den 31. Dezember 2001.

Der Text liegt Ihnen vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bundesgesetz vom 19. Mai 1976 über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder, das Bewertungsgesetz 1955, das Grundsteuergesetz 1955, das Bewertungsänderungsgesetz 1987, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Straßenbenützungsabgabegesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Kommunalsteuergesetz


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