Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 90

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (484 und 736/NR sowie 6416/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Engelbert Weilharter übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Engelbert Weilharter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mit Ihrem Einverständnis auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten darf und mich auf die Antragstellung beschränken kann.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Aspöck. Ich erteile es ihm.

13.43

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, es werden nur wenige Sätze.

Mit der vorliegenden Novelle zum Patentanwaltsgesetz werden längst fällige Liberalisierungen durchgeführt. Obwohl der Reformbedarf sicherlich ebenfalls längst bekannt war, ist es früheren Regierungen – aus welchem Grund auch immer – nicht gelungen, solche Liberalisierungen durchzuführen. Aber gleich auch Blumen: Umso anerkennenswerter finde ich es, dass die rot-grüne Fundamentalopposition (demonstratives Räuspern bei der SPÖ) in der Erkenntnis, dass diese Reformen notwendig sind, sich dazu durchgerungen hat, diesem Gesetz – ebenso wie wir – die Zustimmung zu erteilen, und dafür danke ich herzlich. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.44

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist damit angenommen.


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