Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 247

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 29. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem eine IAF-Service GmbH gegründet wird und das Bundessozialämtergesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, die Konkursordnung und das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ram übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Thomas Ram: Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Der gegenständliche Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben. (Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus. )

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen gleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates ... (Bundesrat Ram begibt sich zu seinem Sitz und lässt sich dort nieder.) Ja, der Herr Kollege sitzt. (Bundesrat Bieringer: Wo? – Weitere Zwischenrufe.)

Entschuldigung, wir sind zwar mitten im Abstimmungsvorgang, aber bei so vorgerückter Zeit sei festgestellt: Es ist natürlich auch so, dass Leute, die "sitzen", im Hof manchmal Runden drehen, und trotzdem glauben all jene, die draußen sind, dass diejenigen drinnen sitzen. (Heiterkeit und Beifall bei Bundesräten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

Aber Sie wissen, während der Abstimmung hat der Bundesrat den ihm zugewiesenen Platz einzunehmen. Das war damit gemeint, als ich "der Herr Kollege sitzt" gesagt habe. – Jetzt warten wir natürlich, bis auch die anderen so weit sind. (Bundesrat Dr. Aspöck  – in Richtung der geöffneten Saaltür –: Kommen schon vom Hofgang! – Heiterkeit und Beifall.)

Damit uns aber nichts passiert und alles verfassungsgemäß ordentlich über die Bühne geht, kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert wird (595 und 735/NR sowie 6435/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 30. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert wird.


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