Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 333

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Es werden die Kinderschutzgruppen in den Spitälern, die sich um missbrauchte Kinder kümmern, aufgewertet. Da gibt es sicher unterschiedliche Meinungen von Jugendanwälten, diese sind mir aber nicht so bekannt.

Die Anzeige unterbleibt so lange, solange dies das Wohl des Minderjährigen erfordert – das ist genau das, was ich zuvor ausgeführt habe –, und in allen anderen Fällen, in welchen der Verdacht besteht, dass ein Minderjähriger misshandelt – da geht es nicht nur um sexuellen Missbrauch –, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist, hat der Arzt Anzeige zu erstatten.

Jeder, der in Kinderabteilungen oder in Erwachsenenabteilungen in einem Spital arbeitet, erlebt tagtäglich Fälle von Misshandlung. Man begegnet auch auf einer Unfallstation Frauen, die geschlagen worden sind. Diese erklären einem Hunderte Male, sie seien über die Stiegen gefallen, in Wirklichkeit sind sie aber von ihrem Mann hinuntergestoßen worden. Sie haben oft blaue Flecken von Kopf bis Fuß. Man bekommt auch Kinder zu sehen, die geprügelt worden sind, die Striemen haben. Kinder würden nie sagen: Mein Vater hat mich mit dem Hosengurt oder sonst irgendetwas geschlagen! Da muss der Leidensdruck bei allen, die von diesen Dingen betroffen sind, so hoch sein, dass sie sich dann doch äußern, weil sie nicht mehr in dieses Feld zurückgehen wollen. – Daher bin ich persönlich – und da spreche ich auch für meine Fraktion – sehr froh darüber, dass diese ärztliche Anzeigepflicht im Gesetz enthalten ist.

Nun zum Ärztegesetz: Ab Mitte des Sommers wird es den Ärzten möglich sein, sich über die bisher schon möglichen Ordinationsgemeinschaften hinaus zu Gruppenpraxen zusammenzuschließen. Wir haben gestern eine große Diskussion über den ländlichen Raum gehabt. Die Gruppenpraxen sind sicher auch etwas, was besonders die Versorgungslücken im ländlichen Raum schließt. Als Rechtsform dieser außerwirksamen Gruppenpraxen steht die Offene Erwerbsgesellschaft zur Verfügung. Die Grundlage dazu sind das neue Ärztegesetz und die 58. ASVG-Novelle, über die wir vorhin lange diskutiert haben.

Schon bisher konnten Ärzte in Form von Gemeinschaftspraxen oder Ordinationsgemeinschaften lose zusammenarbeiten. Der wichtigste Unterschied dazu ist, dass Gruppenpraxen nur mehr einen einzigen Kassenvertrag abschließen müssen. Ich denke, das ist eine große Leistung, die den Menschen, die eine ärztliche Behandlung brauchen, angeboten wird, weil diese nur noch einen Krankenschein für alle Ärzte dieser Einrichtung brauchen. Mit der Gruppenpraxis kommen auch patientenfreundliche Ordinationsöffnungszeiten. Das heißt, der Arzt ist nicht nur mehr 20 Stunden in der Ordination, sondern 35 Stunden, und es wird auch Bereitschaftsdienste am Wochenende und an Feiertagen geben, und vor allem gibt es – und das ist auch sehr wichtig – behindertengerechte Eingänge.

Zu Gruppenpraxen zusammenschließen können sich Ärzte derselben oder verschiedener Fachrichtungen. Die Gruppenpraxen werden einer Qualitätsprüfung unterliegen; alle fünf Jahre werden sie nach Kriterien der Ärztekammer evaluiert.

Die Vorteile der neuen Regelungen liegen auf der Hand – es hat darüber einige Diskussionen auch hier schon gegeben –: die Entlastung der Spitäler, genauer gesagt, der Spitalsambulanzen, eine patientennähere Versorgung und die Schließung der Versorgungslücken im ländlichen Raum.

Meine Fraktion wird aus den erwähnten Gründen diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

17.20

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte für Herrn Kollegen


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