Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 362

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag ist allen vier im Bundesrat vertretenen Fraktionen zugegangen, und ich ersuche Sie, diesem Entschließungsantrag auch Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen, bei Bundesräten der SPÖ und des Bundesrates Schennach. )

19.18

Präsident Alfred Schöls: Der von den Bundesräten Kneifel, Ing. Klamt, Kraml, Schennach und Kollegen eingebrachte Entschießungsantrag betreffend die konsequente Fortsetzung der gemeinsamen Antiatompolitik ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Professor Albrecht Konecny. Ich erteile es ihm.

19.19

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich möchte zunächst Kollegen Kneifel sehr herzlich für die Einbringung dieses gemeinsamen Antrages danken. Im Einzelnen wird dazu mein Kollege Kraml Stellung nehmen. Aber ich halte es für wichtig – da gebe ich ihm schon Recht –, dass wir in einer solchen zentralen Frage nicht miteinander über eine Formulierung des dritten Nebensatzes von links – schlechtes Beispiel, da belastet (Heiterkeit bei der SPÖ)  –, des dritten Nebensatzes, ohne irgendeine Beifügung, diskutieren, sondern grundsätzlich zum Ausdruck bringen, dass wir hier einmütig sind, auch wenn wir vielleicht im einen oder anderen Fall Differenzen über die Vorgangsweise haben.

Hier geht es darum, deutlich zu demonstrieren, dass es in wenigen Fragen – diese Frage gehört dazu – einen nationalen Konsens gibt, der von den oberösterreichischen Freunden als am stärksten Betroffenen immer wieder urgiert wird, der aber von allen geteilt wird: dass das absolute Mindestmaß, was wir von unseren tschechischen Nachbarn verlangen müssen, die Einhaltung jener Sicherheitsnormen ist, die in Westeuropa selbstverständlich sind. Das ist eine Politik, zu der wir uns vorbehaltlos bekennen und die, wie in dem Antrag auch korrekterweise zum Ausdruck gebracht wird, in einem Regierungsprogramm von 1999 ihren Ausgang nimmt.

Gestatten Sie mir nichtsdestoweniger darüber hinaus auch zu zwei weiteren Punkten ganz kurze Anmerkungen zu machen, weil ich es für wichtig halte, auch solche Tagesordnungspunkte nicht nur gewissermaßen im Register vorkommen zu lassen.

Das eine ist das Amtssitz-Abkommen, das jetzt sozusagen den Einstiegspunkt zur Beschäftigung mit dem Donauraum darstellt. Es ist richtig – das ist zu unterstreichen –, dass der Donauraum wirtschaftlich, ökologisch und verkehrstechnisch eine in ihrer Entwicklungsfähigkeit gewaltige Verbindungsader ist, die auch Österreich mit einschließt. Wir teilen diesen Raum mit einer Reihe von anderen Staaten, die eine sehr viel unglücksseligere neue Geschichte hatten, und wann immer wir in diesem Raum aktiv werden, so ist das ein Stück aktive Solidarität, weil wir, auch wenn wir natürlich wirtschaftliche, ökologische und andere Vorteile aus allem ziehen, was in diesem Raum geschieht, als eines der wohlhabenden Donauanrainerländer selbstverständlich auch Beiträge zu leisten haben werden.

Ich möchte nichtsdestoweniger darauf aufmerksam machen, dass wir uns hier auch über eine Konzentration unserer Bemühungen den Kopf zerbrechen müssen. Es gibt die traditionelle Donaukommission, die im Wesentlichen schifffahrtsrechtliche Aufgaben hat; es gibt jenes Abkommen über den Schutz der Donau – wenn Sie die Vorlage anschauen, stellen Sie fest, es geht nicht um einen rein ökologischen Schutz, es geht sehr wohl auch um die Entwicklung und die verträgliche wirtschaftliche Nutzung dieses Raums, wobei hinsichtlich dieses Abkommens nunmehr der Sitz in Österreich genommen wird –, und wir haben, beginnend mit dem 20. /21. 9., die österreichisch-rumänische Initiative für eine Donauraumkooperation. Ich sage gegen keine dieser Initiativen etwas – ganz im Gegenteil –, aber ich bitte darum, auch im Auge zu behalten, dass wir diese vielen Schienen zu einem Netz verbinden müssen, wenn wir eine maximale Wirkung erzielen wollen.

Letzte Bemerkung, weil das schon gar nicht untergehen soll: Es wird unter Punkt 45 auch über das Kulturabkommen mit Slowenien abzustimmen sein. Das ist ein Abkommen, an dem viele Jahre lang gearbeitet wurde und das neben den üblichen Bestimmungen, die in einem solchen


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