Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 62

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ausscheidergesetz und das Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz 2001).

Der Bericht liegt allen Bundesrätinnen und Bundesräten in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung.

Ich komme nun zum Ausschussantrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte des Weiteren den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über einen Deregulierungsauftrag erlassen sowie das Eisenbahngesetz 1957, das Rohrleitungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (Deregulierungsgesetz 2001).

Dieser Bericht liegt ebenfalls allen Bundesrätinnen und Bundesräten in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich auch dessen Verlesung.

Ich komme nun zum Ausschussantrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ferner erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956 und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2001).

Dieser Bericht liegt gleichfalls allen Bundesrätinnen und Bundesräten in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich auch dessen Verlesung.

Ich komme nun zum Ausschussantrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bedanke mich für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Herbert Würschl das Wort. – Bitte.

12.09

Bundesrat Herbert Würschl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Der niederösterreichische Landeshauptmann hat heute zur Verwaltungsreform eine schöne Sonntagsrede gehalten, und Kollege Grasberger hat als Ministrant mitgewirkt. Diese schöne Sonntagsrede war allerdings ohne konkrete Inhalte. Es gab darin Wunschaussagen, und theoretisches Beiwerk wurde mitgefahren.

Der einzige konkrete Punkt, meine Damen und Herren, war der Hinweis des niederösterreichischen Landeshauptmannes, dass es in Niederösterreich zur Einrichtung eines Bürgerbüros kommen wird.

Da frage ich mich: Sind öffentliche Sekretariate beziehungsweise öffentliche Büros nicht auch Bürgerbüros? – Es müsste also jedes öffentliche Amt ein Bürgerbüro sein. Warum das gerade in Niederösterreich zusätzlich eingerichtet werden soll, entzieht sich meiner Kenntnis.


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