Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 166

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zahlreiche andere Mitgliedstaaten vertreten sind, am 30. Oktober dieses Jahres eine Einbeziehung auch dieser Ebene, der regionalen Parlamente, gefordert.

Aus einer streng pragmatischen Beurteilung heraus kann man sich bei Betrachtung der bisherigen österreichischen EU-Politik wohl nicht der Einsicht verschließen, dass der Bund mit einer intensiven Einbeziehung der Länder gut gefahren ist. Das gilt sowohl für die Beitrittsverhandlungen und die Volksabstimmung als auch für die bisherige Vertretung der österreichischen Interessen und deren Rückkoppelung mit der Bevölkerung. Es gibt keinen Grund, dies für die parlamentarische Ebene anders zu sehen.

Es handelt sich auch um keine neuartige Einmischung der Länder in die dem Bund verfassungsmäßig vorbehaltene Außenpolitik, sondern angesichts der für die Mitgliedschaft in der EU typischen Vermischung von Innen- und Außenpolitik lediglich darum, dass sich die Länder auch weiterhin in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen können und dies nicht schleichend vom Bund an sich gezogen wird.

Ich halte auch nichts davon, dass in solchen Fragen der Bundesrat und die Landtage mit dem Argument gegeneinander ausgespielt werden, dass die Länder ja ohnedies durch den Bundesrat vertreten seien. Abgesehen davon, dass das weder verfassungsrechtlich noch realpolitisch zutrifft, schwächt uns eine solche Betrachtungsweise in Wirklichkeit wesentlich mehr, als sie uns vermeintlich stärkt. Die weitere Zweckmäßigkeit einer zweiten Kammer werden wir nur aus einer bundesstaatlichen Prägung und nur aus einem ganz engen Zusammenwirken mit den Landtagen ableiten können.

Daher begrüße ich es, dass – ausgehend von einem von Vorarlberg lancierten Ergänzungsantrag – die Entschließung neu gefasst wurde und offenkundig allseitige Zustimmung findet. Ich bedanke mich dafür und wünsche mir nur im Interesse der Länder, dass sie von der Bundesregierung auch entsprechend beachtet wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.59

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend einen Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte samt Protokollen, Schlussakte sowie Erklärungen.

Da der vorliegende Beschluss der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf, stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Beschluss im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages von Nizza die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluss im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages von Nizza die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Bieringer, Professor Konecny, Dr. Böhm und Genossen auf Fassung einer Entschließung betreffend Einrichtung eines Konvents für den Post-Nizza-Prozess vor.

Ich lasse jetzt über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.


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