Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 217

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24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz – MinroG, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Erdöl-Bergpolizeiverordnung, die Verordnung zur Verhütung einer Vergeudung der Energie von Erdöl- und Erdgaslagerstätten und die Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt geändert sowie die Verordnung über Standorte und Amtsbezirke der Berghauptmannschaften, das IX. Hauptstück des Allgemeinen Berggesetzes und die Bergpolizeiverordnung über das Grubenrettungswesen aufgehoben werden (Mineralrohstoffgesetznovelle 2001) (833 und 844/NR sowie 6519/BR der Beilagen)

25. Punkt

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 222 des Mineralrohstoffgesetzes – MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, an den Nationalrat (III-212-BR/00 sowie 6520/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 und 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte gleichfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies: eine Mineralrohstoffgesetznovelle 2001 und

ein Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 222 des Mineralrohstoffgesetzes – MinroG 1999 – an den Nationalrat.

Die Berichterstattung über die Punkte 24 und 25 hat Herr Bundesrat Ing. Klamt übernommen. Ich bitte darum.

Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 24 und 25 liegen in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränke.

Tagesordnungspunkt 24: Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Tagesordnungspunkt 25: Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. Ich erteile es ihm.

23.34

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Es gibt ohne Zweifel auch in der heimischen legislativen Arbeit so etwas wie Dauerbrenner. Das Bergrecht, früher im Berggesetz geregelt und nunmehr im Mineralrohstoffgesetz normiert, gehört sicherlich zu diesen Dauerbrennern, womit auch die Schotterlobby zu einer Lebensstellung kommt, die ihr vergönnt sei.

Seit ich im Parlament als wirtschaftspolitischer Sekretär tätig war, stand in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen das Berggesetz ständig zur Novellierung an. Stets waren dabei die grundeigenen Rohstoffe, also Sand, Kies oder eben Schotter, einer der Hauptangriffspunkte. Immer wieder war die Begründung dieselbe. Es hat immer geheißen: komplizierte Regelungen, Widersprüchlichkeit, zu hoher Verwaltungsaufwand, wobei ich zugebe, dass auch der Abbau


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