Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 99

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn wir wollen, dass unsere Bundesbahn als öffentliches Verkehrsmittel attraktiv bleibt, muss man auf viele Punkte Rücksicht nehmen: zum Beispiel einen zeitgemäßen Fuhrpark, den barrierefreien Ausbau für behinderte Menschen und den schnellen Ausbau der Bahnhöfe, verbunden mit Verbesserungen der Einstiegsmöglichkeiten für ältere und behinderte Menschen sowie für Mütter mit Kinderwägen und Gepäck.

Zur Mobilität im öffentlichen Verkehr in der Europäischen Union gehören besonders auch vernünftige Möglichkeiten von Zugverbindungen und die Beibehaltung von – soweit es natürlich finanziell tragbar ist – auch nicht so attraktiven Linien, die für die ländliche Bevölkerung von großer Bedeutung sind.

Der Ausbau der Westbahn ist natürlich positiv. Dabei kommt mir allerdings in Erinnerung, dass wir schon einmal darüber gesprochen haben und auch eine schriftliche Anfrage meinerseits eingegangen ist, dass wir Bedenken haben, dass auf der Hochleistungsstrecke Wels – Passau oder Passau – Wels, die die Verbindung einerseits der Strecke Wien – Budapest, andererseits die Verbindung der Strecke Regensburg – Nürnberg und weiter nach Hamburg oder Berlin ist, der internationale Personenverkehr verringert und der Güterverkehr verstärkt werden soll und dass der internationale Personenverkehr auf die Strecke Linz – Wels – Salzburg verlagert werden soll. Das wäre natürlich für unsere Region – ich darf es auch heute wieder sagen – ein großer Nachteil. Ich meine, dass man darüber wirklich ernsthaft reden muss.

Ich habe bei einer Verkehrsdiskussion in unserer Nachbarstadt Passau einmal angemerkt, dass es mich eigentlich wundert, dass die Universitätsstadt Passau so ruhig zusieht, wenn solche Vorhaben erwogen werden und dass sie sich nicht mehr auf die Füße stellt und sagt, dass diese bedeutende Strecke Passau – Wels beziehungsweise deren Verlängerungen nicht aufgelassen werden dürfen.

Das Eisenbahngesetz 1957 und das Kraftfahrliniengesetz sind wichtig und bedeutend für unser Land. Ich darf bekannt geben, dass die SPÖ-Bundesräte ihre Zustimmung dazu erteilen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Abschließend darf ich die Feststellung treffen: Auch ich bin natürlich der Meinung, dass das Sozialstaat-Volksbegehren unterstützt werden muss. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Hösele: Dafür gibt es keinen Applaus von uns!)

14.59

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Als nächster Redner hat sich Herr Bundesrat Grissemann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

15.00

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Willkommen, Herr Bundesminister! Ich glaube, Sie sind zum ersten Mal als Minister im Bundesrat. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was im ersten Augenblick als reine EU-Anpassung erscheint, entpuppt sich in weiterer Folge als ein Hoffnungsstrahl – ich bezeichne es als einen Hoffnungsstrahl – für eine Renaissance unserer etwas verschlafenen Bundesbahn.

Die Novellierung des Eisenbahngesetzes 1957 gibt Gelegenheit, einige grundsätzliche Dinge zu sagen. Die Umrüstung der ÖBB von einer Institution mit etwas rauem Charme – vorsichtig gesagt – zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen ist in vollem Gang, und es wird im Saal wohl kaum jemanden geben, der dies nicht wohlwollend zur Kenntnis nimmt. Freilich, wenn man weiß, dass rund 42 Milliarden Schilling, das sind rund 3 Millionen € vom Bund aufgewendet werden müssen, um den Betrieb der ÖBB überhaupt aufrechtzuerhalten, ist man schon ein bisschen weniger begeistert, bleiben doch vom Bundeszuschuss dann nur noch 12 Milliarden Schilling, also weniger als 1 Milliarde €, für einen weiteren Ausbau der Strecke übrig.

Nur zum Vergleich: Das Landesverteidigungsbudget, also das gesamte Heeresbudget, beträgt nur 21 Milliarden Schilling beziehungsweise rund 1,5 Milliarden €. Im Klartext: Mehr als doppelt


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite