Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 73

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Zu Regelungen über den Einsatz von DNA-Untersuchungen für vermisste Personen und Leichen sowie – unter anderem freiwillig – auch unverdächtige Personen: Die Novelle schafft die rechtliche Voraussetzung für die Sammlung von DNA-Material von abgängigen Personen, wenn befürchtet wird, dass jemand Selbstmord begangen hat oder Opfer eines Verbrechens geworden ist. Diese Daten sollen in einer zentralen Evidenz gesammelt werden dürfen.

Ferner soll die Sammlung von DNA-Daten unverdächtiger Personen zulässig sein, die sich an einem Tatort aufgehalten haben, um deren DNA in den weiteren Untersuchungen ausschließen zu können und damit die Ermittlungen zu erleichtern. In erster Linie handelt es sich dabei um Beamte der Spurensicherung, deren Daten auch in einer eigenen Datenbank gesammelt werden sollen. Die sind in die Sache selbst involviert. Die Verwendung der Daten dieser Datenbank für andere Zwecke ist jedoch ausgeschlossen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Wenn ich dazu noch etwas Weiteres sagen darf: Nach meiner Ansicht haben die Bürger den Anspruch auf einen starken Staat, der den Schutz gegen Terror und schwere Kriminalität – vor allem internationale Kriminalität – nicht vernachlässigt. Sicherheit ist eine unverzichtbare Voraussetzung für Freiheit und Wohlstand. Es muss Schluss sein mit einer als Liberalität getarnten Gleichgültigkeit gegenüber den Sicherheitsbedürfnissen der Mehrheit der Bürger. Ein liberaler Staat muss auch ein wehrhafter Staat sein, sonst hat die Demokratie dort in Wahrheit kaum eine Möglichkeit des Bestandes.

Man muss Polizei und Justiz modern ausstatten und die Befugnisse den gewachsenen Bedrohungen anpassen. Man muss sich der Zeit entsprechend verhalten. Man muss – das erlaube ich mir auch zu sagen – Schluss machen mit ideologischen Vorbehalten gegen wirksame Befugnisse von Polizei und Justiz zur Bekämpfung von Terror und internationaler Kriminalität oder einer wirklich viel härteren Kriminalität, die professionell betrieben wird.

Man braucht klare gesetzliche Grundlagen für die Arbeit verdeckter Ermittler. Als Jurist betone ich auch, eine sachgerechte Kronzeugenregelung, mit der die Strukturen der organisierten Kriminalität und des Terrors wirksam aufgebrochen werden könnten, wäre eine sehr gute Sache.

Es ist außerdem notwendig, dass an Treffpunkten terroristischer oder krimineller Gruppen mit modernster akustischer und optischer Technik Aufklärung betrieben werden kann.

Bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität kommt vor allem der Abschöpfung von Verbrechensgewinnen eine besondere Bedeutung zu, weshalb wir die Vorschriften gegen die Geldwäsche sachgerecht verschärfen sollten.

In diesem Sinn herzlichen Dank, und wir stimmen diesem Gesetz natürlich zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Trunk. – Bitte. (Bundesrat Mag. Gudenus in Richtung der ans Rednerpult tretenden Bundesrätin Trunk: Stramm bleiben! – Heiterkeit.)

13.32

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Ich habe auch, ohne stramm zu sein, einen aufrechten Gang, Herr Kollege Gudenus! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Minister! Ihrer Aufforderung an mich, mich hier ans Rednerpult zu stellen, komme ich sichtlich nach. Ihrer Aufforderung allerdings, ich möge meine Vorwürfe, Anwürfe und Behauptungen betreffend die getürkte und manipulierte Kriminalstatistik zurücknehmen, komme ich nicht nach, weil diese Vorwürfe den Tatsachen entsprochen haben, weil es Manipulationen in nachweislicher Form gibt, die Sie selbst kennen, Herr Minister! Aber wenn Sie Bedarf haben, dann kann ich Ihnen die entsprechenden Unterlagen auch liefern. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

13.33


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