Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 259

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Noch eine kleine Anmerkung zum Punkt Planungsgenauigkeit beziehungsweise Budgetwahrheit der steirischen Gebietskrankenkasse: Im Endeffekt ist das Ergebnis zwar erfreulich, ich stelle mir aber doch die Frage, wie so etwas möglich ist. – Im Voranschlag 2001 wurde noch ein Defizit in der Höhe von 44 Millionen € veranschlagt. Tatsächlich betrug der Abgang nur 3,4 Millionen €. Es ist eine großartige Leistung, wenn das Defizit gegenüber dem Voranschlag im Abschluss um das Zehnfache verringert wird, ich frage mich aber, wie es mit der eigentlichen Kostengenauigkeit dort wirklich vor sich geht!

Ich glaube, es gibt eine ganze Reihe von Reserven bei allen Sozialversicherungsträgern, die sehr genau überprüft werden sollten. Wo aber bleiben die Vorschläge der Opposition für eine sinnvolle Strukturreform? – Meist hören wir in diesem Zusammenhang nur die Forderung nach einer Beitragserhöhung!

Ich meine, man sollte insgesamt an den Strukturen und an Strukturreformen arbeiten. Wäre nicht auch die Schaffung von Landesgesundheitsfonds sinnvoll, ähnlich wie es Kollegin Giesinger für Vorarlberg hier angesprochen hat und was alle fünf ÖVP-Gesundheitslandesräte kürzlich wieder vorgeschlagen haben, um gewisse Doppeluntersuchungen, Doppelbefundungen und Mehrgleisigkeiten abzustellen? – Anstatt sozusagen alles zwischen den Trägern Bund, Sozialversicherung, Land und Gemeinden hin- und herzuschieben, würde sich auch die Möglichkeit bieten, einen einheitlichen Fonds zu schaffen und damit eine Verteuerung und die Zersplitterung der Gesundheits- und Spitalsfinanzierung mit gemeinsamer Verantwortlichkeit zu beenden. Ich halte das für eine der Möglichkeiten.

Insgesamt meine ich aber, dass mit der 60. ASVG-Novelle weitere wichtige Schritte in Richtung Solidarität und notwendiger Strukturreform gesetzt werden, und wir werden dieser gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

2.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Hedda Kainz das Wort. – Bitte.

2.07

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist heute unter diesem Tagesordnungspunkt sicher einiges Richtiges gesagt worden, jedoch auch eine ganze Menge Falsches. (Bundesrat Manfred Gruber: Jawohl! – Bundesrat Dr. Maier: Das können Sie nicht beurteilen! – Bundesrat Dr. Böhm: Sprechen Sie ex cathedra?) Darf ich jetzt weitersprechen?

Zahlreiche Argumente beziehen sich auf Einzelpositionen, die aus dem Zusammenhang gerissen eben falsch sind, obwohl sie in der subjektiven Wahrnehmung vielleicht einige Berechtigung haben. – Tatsache ist jedenfalls, dass heute hier mit keinem Wort die enorme Steigerung im Bereich des Gesundheitswesens erwähnt wurde. Es wurde mit keinem Wort erwähnt, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen Aufgaben vorgibt und ihnen dann die Bedeckung verweigert, wie wir heute bei dieser 60. Novelle feststellen müssen.

Wir haben in den vergangenen Jahren und gerade in den Jahren 2000 und 2001 eine enorme Belastung der Kassen durch gesetzliche Maßnahmen erleben müssen. Dann werden hier als Beispiel für Einsparungen und positives Wirtschaften einzelne Länderkassen genannt. Auch die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse wirtschaftet sehr vorteilhaft. Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt: Was uns als Gewerkschaftern weniger gefallen hat, ist, dass wir zur Kenntnis nehmen mussten, dass der enorme Druck auch auf die Personalsituation mit ein Grund für die positive Gebarung ist. Tatsache ist jedenfalls, dass da Dinge vermengt werden, die dann in Schlagworten wie Solidarität gipfeln.

Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion wird dieser 60. ASVG-Novelle keinesfalls die Zustimmung geben, die in ihrem Kernstück darin gipfelt, dass eine Finanzierungsmaßnahme vorgeschlagen wird, die den Ruin aller Kassen bedeutet. (Bundesrat Freiberger: So ist es!)


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