Bundesrat Stenographisches Protokoll 691. Sitzung / Seite 41

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sind auch alle anderen Bundesländer, vor allem Wien, dazu aufgerufen, ergänzende Maßnahmen zu setzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch, das Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs hervorzuheben. Leider ist Herr Bundesrat Schennach jetzt nicht anwesend, aus meiner Sicht hat er für den Ausdruck "dubios" im Zusammenhang mit dem Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften ganz eindeutig einen Ordnungsruf verdient. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Die Landeshauptleutekonferenz hat am 6. März 2002 die Bereitschaft der Länder erklärt, 3,3 Millionen € zur Verfügung zu stellen, wenn der Bund einen Betrag in der Höhe von 4 Millionen € gewährt. Die freiheitliche Fraktion im Bundesrat wird dem zur Freisetzung der Geldmittel notwendigen Gesetzesbeschluss aus vollem Herzen die Zustimmung geben.

Der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs steht für jene, denen durch die gewaltsame Vertreibung aus der angestammten Heimat unendliches Leid widerfahren ist. Das erlittene Leid können wir mit Geld nicht wieder gutmachen, aber wir setzen damit eine Geste, ein Zeichen der Anerkennung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine ebensolche Geste muss man aber auch von jenen Ländern erwarten dürfen, die in diesem Zusammenhang Unrecht geübt haben. Völkerrechtswidrige Bestimmungen wie die AVNOJ-Beschlüsse und die Beneš-Dekrete können aus meiner Sicht nicht in die Europäische Union mitgenommen werden. Sie haben dort nichts zu suchen! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Bundesrates Dr. Liechtenstein. )

Die freiheitliche Bundesratsfraktion wird in diesem Sinne wachsam bleiben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.32

Präsident Ludwig Bieringer: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Bundesrätin Anna Höllerer. – Bitte.

13.33

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Reihen haben sich schon entsprechend gelichtet, ich bringe aber nochmals in Erinnerung, dass wir heute das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 und dessen Begleitgesetze sowie das Konjunkturpaket in Verhandlung haben. Im Jahr 2002 gab es österreichweit ganz außergewöhnliche Hochwässerschäden und ich bedauere sehr, dass diese heutige Verhandlung als Plattform für parteipolitische Polemik benutzt wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrat Dr. Böhm: Sehr richtig!)

Besonders betroffen von diesen Hochwässern waren die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg. In Niederösterreich konnte man betreffend das Donauhochwasser von einem Ereignis sprechen, das nur alle 100 Jahre vorkommt. Ein Hochwasser gleicher Mächtigkeit wurde zuletzt im September 1899 registriert. Bezüglich des Kamphochwassers – ich komme aus dem Gebiet, das besonders betroffen war – konnte man von einem Ereignis sprechen, das alle 2000 Jahre vorkommt. Es wurden dadurch auch Gebiete überschwemmt, die als hochwassersicher galten.

Der Pegel des Kamp-Flusses erreichte bei der Messstelle in Stiefern am Donnerstag, dem 8. August, einen Wasserstand von 6,70 Meter. Am Mittwoch Morgen, also einen Tag davor, wurde an derselben Messstelle eine bereits erhöhte Wassermenge von knapp zwei Metern registriert. Innerhalb eines Tages stieg der Kamp-Fluss also um 4,70 Meter an.

Es gibt im Land Niederösterreich die Abteilung Wasserbau, die ein Hochwasservorhersagemodell hat und mit diesem arbeitet. Die Prognose wird auf Grund eines Niederschlags- und Abflussmodells gestellt und ausgewertet. Dem liegen Daten zugrunde, die im Einzugsgebiet der


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