Bundesrat Stenographisches Protokoll 691. Sitzung / Seite 65

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das in Richtung ÖVP –: Es haben damals bei den letzten Wahlen immerhin 73,1 Prozent der Wählerinnen und Wähler sicher keinen Bundeskanzler Schüssel gewählt, den sie dann aber bekommen haben. Okay, darüber haben wir auch gesprochen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Binna: So ist es! – Bundesrat Mag. Himmer: 90 Prozent wollen keinen Gusenbauer!)  – Sie werden es am 25. November wissen, Herr Kollege! Sie alle werden es wissen, lassen wir uns überraschen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich heute aber zum Schluss – und dieses Thema ist heute noch nicht angesprochen worden – als Salzburger noch beim Nationalrat bedanken, der in seiner letzten Sitzung einen wichtigen Beschluss im Zusammenhang mit der Zukunft gefasst hat: Olympische Spiele 2010. Sie alle wissen, dass die Bewerbung Salzburgs für die Olympischen Spiele 2010 im Jänner in eine entscheidende Phase tritt. Der Nationalrat hat beschlossen – und damit ist die Bundesregierung auch dazu ermächtigt –, Garantieerklärungen gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee abzugeben.

Wir wissen, dass es hiefür drei wesentliche Gründe gibt: Zum Ersten bedarf es einer bundesgesetzlichen Regelung nach § 45, weil zukünftige Budgets, Herr Staatssekretär, belastet oder vorbelastet werden; zum Zweiten, weil nur dann die Bundesregierung über einen Ministerratsbeschluss die erforderlichen Garantieerklärungen gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee abgeben kann; und drittens, weil nur so eine Garantieerklärung, die einen substanziellen und einen materiellen Wert hat, bei der Bewerbung auch anerkannt wird.

Ich glaube, dass das für Salzburg, für Kitzbühel, für Österreich und für mögliche Olympische Spiele 2010 – da sich die Schweiz, also der Kanton Bern, von der Bewerbung zurückgezogen hat – wirklich gute Chancen eröffnet. Über die sportlichen und wirtschaftlichen Vorteile und alles, was damit zusammenhängt, haben wir in der letzten Sitzung schon gesprochen. Dem möchte ich nichts mehr hinzufügen. (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. ) Ich glaube, hier ist eine positive Entscheidung gefallen, und ich stehe nicht an, dem Nationalrat dafür zu danken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.20

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist somit geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 – HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung geändert wird, ein Bundesgesetz,


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