derungen des Gemeindebundes zu 100 Prozent erfüllt. Es wäre aber durchaus möglich gewesen, bei einer eingehenden Diskussion einen Ausgleich zu finden.
Das Gesetz ist grundsätzlich schlecht vorbereitet worden. Es basiert auf einem Initiativantrag, und es gab für dieses Gesetz überhaupt kein Begutachtungsverfahren. Und weil Sie die Anmietungen in den Städten kritisieren, muss ich Ihnen sagen: Die größten Anmietungen gibt es in Klagenfurt; das ist bekanntlich eine Stadt, die nicht sozialdemokratisch verwaltet wird. Und den höchsten Aufwand hat die Stadt Graz, und auch dort regiert ein Bürgermeister, der nicht unserer Partei angehört. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja natürlich, jetzt erst. Aber trotz alledem: Es ist so, und sie werden damit fertig werden müssen, um die Kosten dann entsprechend abzudecken.
Darüber hinaus möchte ich sagen, dass bei dieser Gesetzesänderung auch die Stichtagsänderung hätte berücksichtigt werden können. Sie wissen, es gibt ein Manko bei den Erstwählern, und dieses Manko besteht nach wie vor, weil man sich nicht so eingehend mit diesem Gesetz beschäftigt hat, dass ein entsprechender Vierparteienantrag möglich gewesen wäre, wie das eigentlich bei einem solchen Gesetz üblich und auch notwendig wäre.
Wir lehnen aus den genannten Gründen dieses Gesetz ab und werden auch dagegen stimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.58
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Ing. Klamt. – Bitte.
10.58
Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns im Zuge des gegenständlichen Tagesordnungspunktes mit Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, die den Kostenersatz für Gemeinden im Zusammenhang mit bundesweiten Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren effizienter und einfacher regeln sollen.
Wer die Demokratie ernst nimmt, muss sich auch mit den damit verbundenen Kosten auseinander setzen. Ziel der im Vorfeld angestellten Überlegungen war es vor allem, die Abwicklung der Kostenvergütung an die Gemeinden unbürokratischer und gerechter zu gestalten.
Ich meine, dass dies in groben Zügen gelungen ist. Dass aber die Opposition immer ein Haar in der Suppe finden wird, ist für mich auch klar. Eines steht fest: Der Verwaltungsaufwand, der durch die alte Regelung zum Beispiel durch die Notwendigkeit des Nachweises geleisteter Stunden entstand, gehört mit diesem Gesetz der Vergangenheit an.
Aus meiner persönlichen Sicht bewirken Pauschalentschädigungen auf jeden Fall mehr Flexibilität und weniger Administration.
Konkret sind folgende Pauschalvergütungen vorgesehen:
Bei Nationalratswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament: 0,60 € pro Wahlberechtigten, bei Bundespräsidentenwahlen: 0,50 € beziehungsweise 0,75 € für den Fall, dass ein zweiter Wahlgang notwendig ist, und bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen: 0,50 € pro Stimmberechtigten.
Weiters sollen die Gemeinden für die Führung der Wählerevidenzen jährlich 0,40 € pro Wahlberechtigten erhalten.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite