BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 53

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am Wahltag in einem Krankenhaus aufhalten! Wenn das Krankenhaus nicht gerade in ihrer Wohnsitzgemeinde steht, sind diese Menschen von der Wahlbeteiligung faktisch ausgeschlossen!

Es ist schade, dass man sich bisher noch nicht auf die Einführung der Briefwahl ver­ständigen konnte. Vorhin wurde der Städtebund zitiert. Auch dieser hat sich vergan­genes Jahr in seiner Resolution beim Städtetag – parteiübergreifend! – zu einer Einfüh­rung der Briefwahl bekannt, aber möglicherweise wird in Österreich so lange darüber diskutiert werden, bis schon die nächste Stufe der Vereinfachung ansteht, nämlich die elektronische Stimmabgabe. Sie wird zwar die herkömmliche Form der Wahl nicht ver­drängen und auch nicht verdrängen dürfen, aber als fakultative Möglichkeit ebenfalls für viele Wähler Erleichterungen bringen.

Für die Hochschülerschaftswahl und auch für die Wirtschaftskammerwahl bestehen be­reits Rechtsgrundlagen und strenge Kriterien, unter welchen Vorraussetzungen diese Wahlen durchgeführt werden könnten. Bei der letzten Hochschülerschaftswahl an der Wirtschaftsuniversität hat es bereits einen Praxistest gegeben, gefördert vom Jubi­läumsfonds der Stadt Wien, dessen Engagement hier ausdrücklich bedankt sein soll! An der Wirtschaftsuniversität wurde unter der Leitung von Herrn Professor Prosser ein Modell erarbeitet, wie bei elektronischer Stimmabgabe sowohl alle Sicherheitskriterien als auch die notwendige Anonymität durch entsprechende Verschlüsselungsmaß­nah­men gewährleistet werden können.

Dieses Pilotprojekt hat bei der Hochschülerschaftswahl an der WU seine erste Bewäh­rungsprobe bestanden und könnte daher allmählich in Echtbetrieb gehen. Es würde daher sinnvoll sein, gleichzeitig mit der Planung der Einführung der Bürgerkarte, wel­che eine notwendige Vorraussetzung für eine elektronische Stimmabgabe ist, auch schon zu überlegen, wie man neben E-Legislation für das Parlament auch E-Voting für die Bevölkerung nutzbar machen könnte. (Beifall bei der ÖVP.)

11.10

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Daher ist die Debatte geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion und das KommAustria-Gesetz geändert werden (128 und 184/NR sowie 6800 und 6804/BR der Beilagen)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

 


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